THC am Steuer – welche Strafen drohen beim Autofahren unter Cannabis?

Stand: 02.2026

Cannabis ist in Deutschland teilweise legal. Wer jedoch unter dem Einfluss von THC ein Kraftfahrzeug führt, muss weiterhin mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die rechtlichen Folgen hängen dabei nicht nur vom gemessenen THC-Wert ab, sondern auch davon, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt und welche Umstände im Einzelfall vorliegen.

Dieser Artikel erklärt verständlich und rechtssicher:

  • wann THC am Steuer als Ordnungswidrigkeit gilt,
  • welche Strafen konkret drohen,
  • wann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen kann,
  • und welche Rolle Fahrverbot, Punkte und Fahrerlaubnisrecht spielen.

Kurzüberblick – das Wichtigste auf einen Blick

  • Ordnungswidrigkeit: ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum
  • Rechtsgrundlage: § 24a Abs. 1a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrfehler nicht erforderlich
  • Strafen: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
  • Straftat: bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit möglich
  • Fahrerlaubnisrecht: getrennte Prüfung durch Behörde

Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn

  • ein Kraftfahrzeug geführt wird und
  • der THC-Wert im Blutserum mindestens 3,5 ng/ml beträgt.

In diesem Fall greift § 24a Abs. 1a StVG. Entscheidend ist allein der Messwert – Fahrfehler, Unfall oder Ausfallerscheinungen sind nicht erforderlich.

Der Grenzwert dient als objektive Eingriffsschwelle, um eine einheitliche Bewertung im Straßenverkehr zu ermöglichen.


Welche Strafen drohen bei THC am Steuer?

Erstverstoß (Regelfall)

Bei einer erstmaligen Ordnungswidrigkeit wegen THC am Steuer drohen in der Regel:

  • 500 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • 1 Monat Fahrverbot

Diese Sanktionen gelten unabhängig davon, ob es zu einem Unfall gekommen ist oder nicht.


Wiederholte Verstöße

Bei erneuten Verstößen verschärfen sich die Strafen deutlich:

  • höheres Bußgeld
  • längeres Fahrverbot
  • stärkere Berücksichtigung im Fahrerlaubnisrecht

Spätestens bei wiederholtem Auffallen kann die Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Maßnahmen prüfen.


Fahrverbot oder Führerscheinentzug – was ist der Unterschied?

Fahrverbot

  • zeitlich befristet (z. B. ein Monat)
  • Führerschein wird nach Ablauf automatisch zurückgegeben
  • Teil der Ordnungswidrigkeit

Entzug der Fahrerlaubnis

  • keine automatische Rückgabe
  • Neuerteilung nur nach Antrag
  • kann mit MPU oder Gutachten verbunden sein

Ein Fahrverbot ist nicht gleichbedeutend mit einem Führerscheinentzug. Letzterer wird ausschließlich im Fahrerlaubnisrecht geprüft.


Wann wird THC am Steuer strafbar?

Unabhängig vom THC-Grenzwert kann eine Fahrt strafrechtlich relevant werden, wenn eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird.

Das ist insbesondere der Fall bei:

  • deutlichen Ausfallerscheinungen
  • gefährlicher Fahrweise
  • Verkehrsunfällen
  • Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen

In solchen Fällen kann eine Bewertung nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) erfolgen. Hier stehen Geldstrafe, Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis im Raum.

Der Grenzwert von 3,5 ng/ml spielt dann nur eine untergeordnete Rolle.


Welche Rolle spielen Urin- und Speicheltests?

Urin- und Speicheltests dienen ausschließlich als Vortests bei Polizeikontrollen.

Wichtig:

  • Sie sind nicht beweisend.
  • Sie sagen nichts über die tatsächliche THC-Konzentration im Blutserum aus.
  • Rechtlich maßgeblich ist nur die Blutuntersuchung.

Ein positives Screening allein führt nicht automatisch zu einer Strafe – entscheidend ist der Blutwert.


Medizinisches Cannabis und Strafen

Auch bei ärztlich verordnetem Cannabis gilt:

  • Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr bleibt bestehen.
  • Eine Verordnung schützt nicht automatisch vor Sanktionen.

Im Einzelfall kann die Bewertung im Fahrerlaubnisrecht differenziert ausfallen, der Grenzwert nach § 24a StVG gilt jedoch grundsätzlich auch hier.


Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren

Für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gelten strengere Maßstäbe.

Bereits geringe THC-Konzentrationen können hier als Verstoß gewertet werden – auch unterhalb des allgemeinen Grenzwerts von 3,5 ng/ml.

Ziel ist eine besonders vorsichtige Handhabung zum Schutz unerfahrener Fahrer.


Ordnungswidrigkeit und Fahrerlaubnisrecht – zwei getrennte Ebenen

Ein häufiger Irrtum:
Ein Bußgeldverfahren entscheidet nicht automatisch über den Führerschein.

  • Ordnungswidrigkeit: Bußgeldstelle
  • Fahrerlaubnisrecht: Führerscheinstelle

Die Fahrerlaubnisbehörde kann unabhängig prüfen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen – etwa bei wiederholtem THC-Konsum oder auffälligen Umständen.

Fazit

THC am Steuer kann in Deutschland erhebliche Konsequenzen haben. Ab einem Blutserumwert von 3,5 ng/ml liegt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit vor – mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.

Unabhängig davon können bei Fahruntüchtigkeit oder besonderen Umständen strafrechtliche Folgen drohen. Zusätzlich kann das Fahrerlaubnisrecht Maßnahmen prüfen, die über das eigentliche Bußgeldverfahren hinausgehen.

Wer Cannabis konsumiert und am Straßenverkehr teilnimmt, sollte die rechtlichen Risiken realistisch einschätzen.

Weiterführende Informationen

Methoden & Quellen

Stand: Januar 2026

Die Inhalte dieser Seite basieren auf einer Auswertung öffentlich zugänglicher Gesetzestexte, fachlicher Übersichtsarbeiten sowie Informationen von Behörden und Fachinstitutionen. Für die Darstellung der rechtlichen Einordnung von THC im Straßenverkehr wurden insbesondere folgende Quellen herangezogen:

Gesetzliche Grundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Behörden & Institutionen

  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
  • Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  • Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Wissenschaft & Fachliteratur

  • Grotenhermen, F. et al.: Developments in the detection of cannabinoids in blood and their relevance for driving ability.
  • Ramaekers, J. G.: Driving under the influence of cannabis: research and regulation.
  • Drummer, O. H.: Cannabinoids and driving performance.
  • Huestis, M.: Cannabis (marijuana) effects, detection times, and analytical methods.

Fachliche Einordnung

Die Darstellung erfolgt deskriptiv und allgemein verständlich. Es werden keine individuellen Fallbewertungen vorgenommen und keine rechtlichen Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Die rechtliche Bewertung kann im Einzelfall abweichen und unterliegt Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung.

THC-Rechner