Stand: 02.2026
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Cannabis ist kein automatischer Vorgang. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, gilt sie rechtlich als erloschen. Wer wieder ein Fahrzeug führen möchte, muss deshalb einen formellen Antrag auf Neuerteilung stellen und nachweisen, dass die bestehenden Zweifel an der Fahreignung ausgeräumt sind.
Diese Seite erklärt, wie die Neuerteilung nach Cannabis abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Rolle Gutachten spielen und warum der Antrag häufig scheitert – auch dann, wenn Betroffene subjektiv davon ausgehen, „eigentlich wieder fahren zu dürfen“.
Diese Informationen dienen der rechtlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Einordnung: Was bedeutet „Neuerteilung“ überhaupt?
Die Neuerteilung ist keine Rückgabe des alten Führerscheins.
Mit dem Entzug endet die Fahrerlaubnis vollständig. Eine spätere Neuerteilung ist rechtlich ein neues Verwaltungsverfahren, bei dem die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder besteht.
Entscheidend ist dabei nicht, wie lange der Entzug zurückliegt, sondern ob die Gründe für den Entzug ausgeräumt wurden.
Abgrenzung zu anderen Themen
Diese Seite behandelt ausschließlich die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach cannabisbedingtem Entzug.
Nicht Bestandteil dieser Seite sind:
- die rechtlichen Auslöser des Entzugs,
- THC-Grenzwerte oder Nachweisfragen,
- Polizeikontrollen,
- der Ablauf oder die Bewertung einer MPU im Detail.
Diese Aspekte werden bewusst auf eigenen Seiten behandelt, um Inhalte klar voneinander zu trennen.
Wann ist eine Neuerteilung nach Cannabis überhaupt möglich?
Eine Neuerteilung kommt grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn:
- die Fahrerlaubnis entzogen wurde (nicht nur ein Fahrverbot vorlag),
- eventuelle Sperrfristen abgelaufen sind,
- und die Fahrerlaubnisbehörde davon ausgehen kann, dass keine fortbestehenden Eignungszweifel mehr bestehen.
Wichtig:
Ein bloßer Zeitablauf genügt nicht. Auch nach Ablauf einer Sperrfrist kann die Neuerteilung abgelehnt werden, wenn Zweifel an der Fahreignung fortbestehen.
Der Antrag auf Neuerteilung – formaler Ablauf
1. Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
Die Neuerteilung beginnt immer mit einem Antrag. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz.
Der Antrag kann oft mehrere Monate vor Ablauf einer Sperrfrist gestellt werden. Eine frühzeitige Antragstellung kann sinnvoll sein, um Verzögerungen zu vermeiden.
2. Prüfung der Aktenlage
Nach Antragseingang prüft die Behörde:
- den ursprünglichen Entziehungsgrund,
- frühere Auffälligkeiten,
- vorliegende Gutachten,
- eventuelle Registereinträge.
Auf dieser Grundlage entscheidet die Behörde, welche Nachweise oder Gutachten für die Neuerteilung erforderlich sind.
3. Anforderung von Gutachten oder Nachweisen
Je nach Fall kann die Behörde verlangen:
- ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU),
- ein ärztliches Gutachten,
- oder weitere Unterlagen zur Klärung der Fahreignung.
Diese Anforderungen sind keine Strafe, sondern Teil der Eignungsprüfung.
4. Entscheidung über die Neuerteilung
Erst wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Behörde die Fahreignung bejaht, wird die Fahrerlaubnis neu erteilt.
Gegebenenfalls kann dies mit Auflagen verbunden sein.
Welche Rolle spielt Cannabis bei der Neuerteilung?
Bei der Neuerteilung nach Cannabis steht nicht der frühere Konsum als solcher im Vordergrund, sondern die Frage, ob künftig ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu erwarten ist.
Die Behörde prüft insbesondere:
- ob frühere Konsummuster aufgearbeitet wurden,
- ob Risiken erkannt wurden,
- ob eine stabile Verhaltensänderung vorliegt,
- ob die Trennung von Konsum und Verkehr zuverlässig gewährleistet ist.
Je nach Ausgangslage können diese Punkte unterschiedlich gewichtet werden.
MPU und Neuerteilung – Zusammenhang, aber keine Gleichsetzung
In vielen Fällen ist eine MPU Voraussetzung für die Neuerteilung, aber nicht in allen. Entscheidend ist, welche Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Wichtig ist die Abgrenzung:
- Die MPU ist ein Gutachten.
- Die Neuerteilung ist eine behördliche Entscheidung.
Ein positives Gutachten führt nicht automatisch zur Neuerteilung, ist aber in der Praxis häufig die zentrale Grundlage für eine positive Entscheidung.
Warum Anträge auf Neuerteilung häufig scheitern
Viele Betroffene gehen davon aus, dass mit Ablauf einer Sperrfrist oder nach längerer Zeit „alles erledigt“ sei. Das ist einer der häufigsten Denkfehler.
Typische Gründe für eine Ablehnung sind:
- fehlende oder unvollständige Gutachten,
- negative oder nicht eindeutige Gutachtenergebnisse,
- widersprüchliche Angaben,
- fehlende Nachvollziehbarkeit von Veränderungen,
- formale Fehler im Antrag.
Nicht selten scheitert die Neuerteilung nicht am Inhalt, sondern an der fehlenden Vorbereitung auf das Verwaltungsverfahren.
Zeitlicher Rahmen – wie lange dauert die Neuerteilung?
Die Dauer des Neuerteilungsverfahrens variiert stark und hängt ab von:
- der Bearbeitungszeit der Behörde,
- dem Umfang der geforderten Nachweise,
- der Verfügbarkeit von Begutachtungsstellen,
- der Vollständigkeit der Unterlagen.
In der Praxis kann das Verfahren mehrere Wochen bis mehrere Monate dauern. Verzögerungen entstehen häufig dann, wenn Unterlagen nachgereicht werden müssen.
Kosten der Neuerteilung – sachlich eingeordnet
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist mit Kosten verbunden, unter anderem für:
- Verwaltungsgebühren,
- Gutachten,
- gegebenenfalls weitere Nachweise.
Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Pauschale Beträge lassen sich nicht seriös nennen, da der Umfang der Anforderungen unterschiedlich ist.
Neuerteilung ist kein Selbstläufer
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, die Neuerteilung sei nur ein formaler Akt. Tatsächlich handelt es sich um eine erneute Eignungsprüfung, bei der die Behörde eigenständig entscheidet.
Das bedeutet:
- frühere Fehler können weiterhin berücksichtigt werden,
- alte Zweifel können fortwirken,
- neue Zweifel können entstehen, wenn Unterlagen unklar sind.
Die Neuerteilung verlangt daher eine strukturierte und nachvollziehbare Darstellung, warum die Fahreignung wieder gegeben ist.
Abgrenzung: Neuerteilung vs. Wiedererteilung
Umgangssprachlich wird oft von „Wiedererteilung“ gesprochen. Rechtlich korrekt ist jedoch der Begriff Neuerteilung, da die ursprüngliche Fahrerlaubnis nicht wieder auflebt.
Diese Unterscheidung ist nicht nur sprachlich relevant, sondern spiegelt wider, dass die Behörde die Eignung neu bewertet.
Zusammenfassung
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Cannabis ist ein eigenständiges Verwaltungsverfahren. Entscheidend sind nicht Zeit oder subjektives Empfinden, sondern die Frage, ob aus behördlicher Sicht keine Eignungszweifel mehr bestehen.
Wer die Logik der Neuerteilung versteht, erkennt:
- warum bloßes Abwarten nicht genügt,
- warum Gutachten eine zentrale Rolle spielen,
- und warum saubere Abgrenzung der Themen wichtig ist.
Diese Seite dient dazu, das Verfahren sachlich einzuordnen und typische Missverständnisse zu vermeiden.
FAQ: Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Cannabis
Die Neuerteilung ist ein neues Verwaltungsverfahren.
Nach einem Entzug gilt die Fahrerlaubnis als erloschen. Sie lebt nicht automatisch wieder auf, sondern muss neu beantragt und von der Fahrerlaubnisbehörde erneut erteilt werden, wenn die Fahreignung als gegeben angesehen wird.
Nein.
Der Ablauf einer Sperrfrist bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis automatisch neu erteilt wird. Die Behörde prüft weiterhin, ob die Gründe für den Entzug ausgeräumt sind und ob keine fortbestehenden Eignungszweifel bestehen.
Der Antrag kann in der Regel mehrere Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Das ist häufig sinnvoll, um Verzögerungen zu vermeiden, da die Prüfung und mögliche Gutachten Zeit in Anspruch nehmen können.
Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz gestellt.
Welche Unterlagen benötigt werden, kann je nach Bundesland und Einzelfall variieren.
Die Behörde prüft nicht „alles von vorn“, aber sie bewertet die relevanten Umstände, die zur Entziehung geführt haben, sowie die aktuelle Eignung. Frühere Auffälligkeiten können dabei weiterhin berücksichtigt werden.
Cannabis ist nicht als Substanz entscheidend, sondern als Ausgangspunkt früherer Eignungszweifel.
Bei der Neuerteilung geht es darum, ob diese Zweifel heute noch bestehen oder ob sie ausgeräumt wurden.
Nein.
Ob eine MPU erforderlich ist, hängt vom Einzelfall und von der Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde ab. In vielen Fällen ist sie Voraussetzung, in anderen Fällen kann ein ärztliches Gutachten oder eine andere Form der Eignungsprüfung ausreichen.
Ein positives Gutachten ist häufig die wichtigste Grundlage für eine Neuerteilung, führt aber nicht automatisch dazu.
Die Entscheidung trifft stets die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens.
Wer angeforderte Gutachten oder Unterlagen nicht fristgerecht vorlegt, riskiert, dass der Antrag auf Neuerteilung abgelehnt wird. Die Behörde kann dies als fehlenden Nachweis der Fahreignung werten.
Ja.
Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Behörde weiterhin Zweifel an der Fahreignung hat oder wenn Unterlagen fehlen, widersprüchlich sind oder die Anforderungen nicht erfüllen
Die Dauer ist sehr unterschiedlich. Sie hängt unter anderem ab von:
der Bearbeitungszeit der Behörde,
dem Umfang der geforderten Nachweise,
der Verfügbarkeit von Gutachten,
der Vollständigkeit der Unterlagen.
In der Praxis kann das Verfahren mehrere Wochen bis mehrere Monate dauern.
Typische Kosten können entstehen für:
Verwaltungsgebühren,
Gutachten,
weitere erforderliche Nachweise.
Die genaue Höhe hängt stark vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beziffern.
Umgangssprachlich ja, rechtlich nein.
Juristisch korrekt ist der Begriff Neuerteilung, da die ursprüngliche Fahrerlaubnis nicht wiederauflebt, sondern neu erteilt wird.
Ja, soweit es für die Fahreignung relevant ist.
Entscheidend ist dabei nicht Bestrafung, sondern die Frage, ob aus dem früheren Verhalten nachvollziehbare Konsequenzen gezogen wurden.
Nein.
Solange die Fahrerlaubnis nicht neu erteilt wurde, besteht keine Fahrberechtigung, auch wenn der Antrag bereits gestellt ist.
Der häufigste Denkfehler ist die Annahme, dass Zeit allein genügt.
Tatsächlich steht bei der Neuerteilung nicht der Zeitablauf, sondern die Ausräumung der Eignungszweifel im Mittelpunkt.
Quellen und rechtliche Grundlagen (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Cannabis)
Stand: 02.2026
Die folgenden Rechtsgrundlagen und Fachquellen bilden die Grundlage für die Inhalte dieser Seite. Sie dienen der rechtlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 2 FeV (Fahrerlaubnis und Fahrerlaubnisklassen)
§ 11 FeV (Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Gutachten)
§§ 20, 21 FeV (Neuerteilung der Fahrerlaubnis)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Rechtlicher Rahmen für Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis sowie die Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörden.
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt)
Informationsmaterial zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und zur Qualitätssicherung der Begutachtungsstellen im Fahrerlaubnisrecht.
Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Gesetzlicher Rahmen der Teillegalisierung von Cannabis; relevant für die Abgrenzung zwischen legalem Konsum und fahrerlaubnisrechtlicher Eignungsprüfung.
Parlaments- und Verwaltungsmaterial
Ausarbeitungen und Veröffentlichungen zur Fahreignung, zur Rolle von Gutachten und zur verwaltungsrechtlichen Entscheidungslogik bei Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Hinweis:
Diese Seite behandelt ausschließlich die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem cannabisbezogenen Entzug. Fragen zu THC-Grenzwerten, Nachweisbarkeit, Polizeikontrollen oder zum Ablauf einer MPU werden bewusst auf separaten Seiten behandelt.
