Stand: 10.2025
Der bislang einzige bayerische Verein, der bereits Cannabis an Mitglieder ausgeben durfte, beendet nach einer Niederlage vor Gericht seine Aktivitäten. Zugleich erhebt der Club schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung und hat mehrere Bedienstete angezeigt.
Bayreuth kippt Ausgabe – Landratsamt setzt auf Baurecht
Der Verein „Franken Cannabis“ aus Buttenheim (Landkreis Bamberg) unterlag Ende August 2025 vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth. Bestätigt wurde damit eine Verfügung des Landratsamts Bamberg, die Anbau und Abgabe untersagt. Hintergrund: Die Abgabe von Konsumcannabis erfolgte in einem Gebäude, das lediglich als landwirtschaftliche Lagerhalle genehmigt war. Nach Lesart der Behörde ist das baurechtlich unzulässig.
Die Richter folgten dieser Bewertung. Aus den Akten ergab sich, dass der Verein neben der Halle eine eingezäunte Außenfläche sowie ein separates Ausgabegebäude für Mitglieder nutzen wollte. In der Halle war außerdem ein Büroraum geplant. Solche Nutzungen seien von der bestehenden Genehmigung nicht gedeckt.
Sondergebiet oder nicht? Auslegungsstreit über die richtige Gebietskategorie
Aus Sicht des Gerichts wären die vorgesehenen Umbauten und Nutzungen nur in einem baurechtlichen Sondergebiet zulässig. Ein Sprecher des bayerischen Bauministeriums stützte diese Auffassung. Der Vereinsvorstand Martin Pley hält das für praktisch kaum umsetzbar: Dafür müsste eine Kommune eigens ein Gebiet für Cannabis-Anbauvereine ausweisen.
Der Bund widerspricht: Nach Einschätzung des Bundesbauministeriums bedarf es keiner speziell geschaffenen Nutzungskategorie; ein Sondergebiet sei nicht zwingend. Die verbindliche Auslegung liege jedoch letztlich bei den Gerichten.
Verein verzichtet auf weitere Klagen – Strafanzeigen gegen Verwaltungsmitarbeiter
Theoretisch könnte der Club Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Pley will diesen Schritt jedoch nicht gehen – zu gering die Erfolgschancen in Bayern, zu hoch Zeit- und Kostenaufwand. Stattdessen setzt er auf eine bundesweite Klärung der baurechtlichen Einstufung.
Parallel erhebt der Vorstand schwere Vorwürfe: Weil das Verbot erst nach der ersten Abgabe an Mitglieder erlassen worden sei, vermute man politischen Einfluss. Das Landratsamt weist das zurück. Der Verein hat wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung Strafanzeige gegen mehrere Verwaltungsmitarbeiter gestellt; die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte den Eingang.
Nicht der einzige Fall: Weitere Verfahren anhängig
Der Verwaltungsgerichtshof München meldet weitere Verfahren in Bayern: Andere Anbauvereine klagen gegen ähnliche Betriebsverbote verschiedener Landratsämter. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums hat das LGL bislang acht Anbauvereine im Freistaat genehmigt; in mehreren Fällen untersagten die örtlichen Behörden anschließend den Betrieb erneut.
Politischer Rahmen: Bayern bremst
Die Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 hat die Staatsregierung von Beginn an scharf kritisiert und Restriktionen angekündigt. Ein Jahr nach Inkrafttreten lag in Bayern noch keine endgültig genehmigte Club-Struktur vor; der Fall „Franken Cannabis“ bleibt somit ein Präzedenzbeispiel für den andauernden Konflikt zwischen Landespraxis und Bundesgesetz.
Quellen
- dpa/SZ – Cannabis-Club gibt nach juristischer Niederlage vorerst auf – 12.09.2025 – sueddeutsche.de/bayern/anbauvereinigung-cannabis-club-gibt-nach-juristischer-niederlage-vorerst-auf-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250912-930-27670
- Euroherz – Gericht bestätigt Anbau- und Abgabeverbot für Cannabis-Club – 21.08.2025 – euroherz.de/gericht-bestaetigt-anbau-und-abgabeverbot-fuer-cannabis-club-1563001
- Deutscher Bundestag (hib) – Keine Baurechtsanpassung für Cannabisvereine – 05.08.2025 – bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1103960
- Bundesgesetzblatt – Cannabisgesetz (CanG) / KCanG – Verkündung & Inkrafttreten – 27.03.2024 – recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/regelungstext.pdf
- Bundesministerium für Gesundheit – FAQ zum Cannabisgesetz (KCanG/CanG) – laufend aktualisiert – bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html
