Mit dem Inkrafttreten des KCanG am 1. April 2024 hat der Gesetzgeber eine mehrstufige, wissenschaftliche Begleitevaluation festgeschrieben. Zuständig ist das Verbundprojekt EKOCAN unter Leitung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE).
EKOCAN bündelt Routinedaten, neue Erhebungen und eine Indikatorenauswertung; vorgesehen sind zwei Berichte (Oktober 2025, April 2026), ein Abschlussbericht sowie eine Fachtagung 2027. Die Projektlaufzeit reicht vom 1. Januar 2025 bis zum 30. April 2028.
1. Oktober 2025: Erste Evaluation (Fokus Jugendschutz & Kernmechanismen)
Spätestens bis zum 1. Oktober 2025 ist eine erste Evaluation vorzulegen. Im Zentrum steht, wie sich das Konsumverbot nach § 5 KCanG im ersten Jahr auf den Kinder- und Jugendschutz ausgewirkt hat. § 5 definiert u. a. Verbote an sensiblen Orten und präzisiert den Sichtweiten-Begriff: Bei mehr als 100 m Abstand zum Eingangsbereich der genannten Einrichtungen gilt die Sichtweite nicht mehr als gegeben. Zusätzlich rückt die Evaluation von Besitzmengen sowie Weitergabemengen in Anbauvereinigungen in den Blick. Damit liefert der Stichtag einen frühen Realitätscheck zu den zentralen Schutz- und Mengenregelungen hinblickend auf Cannabis.
Im Rahmen der ersten Evaluation ist insbesondere relevant, ob die Regelungen an Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten praktisch greifen, wie sie von Behörden umgesetzt werden und inwieweit sich wahrgenommene Konsummuster im Umfeld dieser Orte verändert haben. Erwartet wird zudem eine Einordnung, ob Informations- und Präventionsmaßnahmen die intendierten Zielgruppen erreichen und ob es Hinweise auf Umgehungsstrategien gibt.
1. April 2026: Zwischenbericht (erweiterter Blick inkl. organisierter Kriminalität)
Bis zum 1. April 2026 folgt ein zweiter Zwischenbericht mit breiterem Fokus auf weitere Auswirkungen des Gesetzes, einschließlich der Lage zur cannabisbezogenen organisierten Kriminalität. Dabei werden Erkenntnisse aus Strafverfolgung, Justiz und Gesundheitswesen zusammengeführt. Fachlich fließt die Expertise des Bundeskriminalamts (BKA) in die Bewertung ein. Inhaltlich verschiebt sich der Blick von den Frühindikatoren des Jugendschutzes zu Systemeffekten: mögliche Kriminalitätsverlagerungen, Ermittlungsbelastung, Entwicklung illegaler Marktsegmente sowie erste Signale zur Marktstruktur unter dem KCanG.
Dieser Bericht soll zudem zeigen, ob die angestrebte Eindämmung des illegalen Marktes messbar ist, ob sich Qualität und THC-Gehalte im Umlauf verändert haben und wie sich Konsumprävalenzen in verschiedenen Altersgruppen entwickeln. Ebenfalls relevant sind Erfahrungen der Praxis, etwa bei Kontrollen, Bußgeldverfahren und Aufklärungsarbeit.
Datenbasis und Governance
EKOCAN arbeitet mit Routinedaten (z. B. Gesundheits- und Polizeistatistiken), Primärdatenerhebungen (Befragungen, Interviews) sowie einem Indikatoren-Set zu Konsumhäufigkeiten, THC-Gehalten, Bezugsquellen und Präventionsreichweiten. Gesetzlich verankert ist zudem die jährliche Datenmeldung der Anbauvereinigungen: Sie müssen bis zum 31. Januar anonymisierte, im Vorjahr dokumentierte Angaben elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln – ausdrücklich zum Zweck der Evaluation. Diese Meldungen erhöhen die statistische Tragfähigkeit der Berichte 2025/2026.
Bedeutung für Politik und Praxis
- Oktober 2025 liefert Frühindikatoren zur Wirksamkeit der Konsumverbote an sensiblen Orten (inklusive der 100-m-Sichtweitenregel) sowie zu praxisrelevanten Mengenregelungen.
- April 2026 bietet ein Systembild mit Erkenntnissen zu organisierter Kriminalität, Ermittlungsaufkommen und Marktveränderungen – wichtig für Strafverfolgung, Prävention und Regulierungsfeinjustierung.
- Beide Termine strukturieren den gesetzgeberischen Diskurs bis zum Abschlussbericht 2028 und schaffen eine evidenzbasierte Grundlage für mögliche Nachsteuerungen in Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Marktaufsicht.
Kurz gesagt: Der 1. Oktober 2025 prüft vorrangig die Jugendschutz-Mechanik der Frühphase; der 1. April 2026 weitet den Blick auf Kriminalität und Gesamteffekte. Gemeinsam bereiten die Berichte die endgültige Gesamtauswertung 2028 vor.
Quellen
- BMG – Förderrichtlinie „Begleitende wissenschaftliche Evaluation des KCanG“ (Zeitplan: 1.10.2025 & 1.4.2026; Inhalte inkl. OK & 100-m-Regel; Datenflüsse/Fristen) — PDF
- UKE (EKOCAN) – Projektbeschreibung (Zwischenberichte Oktober 2025 & April 2026; Abschlussbericht; Fachtagung 2027; Indikatoren/Methodik) — uke.de
- BMG – Projektseite EKOCAN (Projektleitung UKE/ZIS; Laufzeit 01.01.2025–30.04.2028; Partner) — bundesgesundheitsministerium.de
- Gesetze-im-Internet – KCanG § 43 „Evaluation des Gesetzes“ (Fristen 1.10.2025 & 1.4.2026; Beteiligung des BKA; Abschluss bis 1.4.2028) — gesetze-im-internet.de
- Gesetze-im-Internet – KCanG § 5 „Konsumverbot“ (Verbotszonen; Sichtweite ausdrücklich >100 m nicht gegeben) — gesetze-im-internet.de
- Gesetze-im-Internet – KCanG § 26 „Dokumentations- und Berichtspflichten“ (jährliche Meldung der Anbauvereinigungen bis 31. Januar; Anonymisierung) — gesetze-im-internet.de
- BGBl. I 2024 Nr. 109 (CanG/KCanG konsolidiert; amtlicher Regelungstext inkl. § 43 & § 26) — recht.bund.de