Der Titel ist polemisch. Selbstverständlich wird nicht jeder Mensch, der Alkohol trinkt, zum Gewalttäter. Ein Tatverdächtiger ist außerdem kein rechtskräftig verurteilter Täter. Und wenn die Polizei bei einer Person Alkoholeinfluss feststellt, beweist das noch nicht, dass die Tat ohne Alkohol sicher nicht geschehen wäre.
Doch würde man beim Alkohol dieselbe Schlagzeilenlogik anwenden, die Medien und Politiker regelmäßig beim Cannabis benutzen, wäre „Mörder trinken gerne“ kaum unseriöser als manche Meldung über angeblich kranke, gefährliche oder kriminalitätsfördernde Kiffer.
Die Zahlen, auf denen diese Zuspitzung beruht, sind real.
Alkohol bei Mord, Totschlag und Gewaltkriminalität
Die vom DHS Jahrbuch Sucht 2026 ausgewerteten Detailzahlen beruhen auf der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024.
Von 869 Tatverdächtigen im Bereich Mord standen 110 unter Alkoholeinfluss. Das entspricht 12,7 Prozent. Bei Totschlag und Tötung auf Verlangen waren 439 von insgesamt 2.023 Tatverdächtigen alkoholisiert – also 21,7 Prozent.
In der gesamten Gewaltkriminalität registrierte die Polizei 35.522 Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss. Das waren 18 Prozent aller Tatverdächtigen in diesem Deliktsbereich. Beim Widerstand gegen die Staatsgewalt war mit 47,5 Prozent beinahe jeder zweite Tatverdächtige alkoholisiert.
Noch eindrücklicher ist die absolute Zahl bei Körperverletzungen: Rund 96.960 Tatverdächtige bei Körperverletzungsdelikten standen 2024 unter Alkoholeinfluss. Hinzu kamen etwa 14.340 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, bei denen Alkohol festgestellt wurde.
Wären solche Zahlen mit Cannabis verbunden, ließe sich die politische und mediale Reaktion leicht vorhersehen:
Fast jeder fünfte Gewaltverdächtige unter Cannabiseinfluss
Mehr als jeder fünfte Totschlagverdächtige hatte Cannabis konsumiert
Fast 97.000 Tatverdächtige bei Körperverletzungen bekifft
Kaum eine Talkshow käme ohne die Forderung nach sofortigen Gesetzesverschärfungen aus. Politiker würden von einem Kontrollverlust sprechen, Medien von einer Gewaltwelle und Polizeigewerkschaften von unhaltbaren Zuständen.
Beim Alkohol gelten andere Regeln.
Die Zahlen werden nicht verschwiegen – aber politisch folgenlos verwaltet
Zur Wahrheit gehört, dass der Anteil alkoholisierter Tatverdächtiger langfristig zurückgeht. Über sämtliche Deliktgruppen hinweg sank er 2024 auf 8,7 Prozent. Im Vorjahr waren es 9,1 Prozent. Auch bei Gewaltkriminalität, Totschlag und schwerer Körperverletzung gingen die Anteile gegenüber 2023 zurück.
Das ist erfreulich und gehört in eine seriöse Darstellung.
Es ändert aber nichts an der Dimension: Zehntausende Tatverdächtige waren bei Gewaltdelikten alkoholisiert. Der rückläufige Trend macht aus fast 97.000 Tatverdächtigen bei Körperverletzungen keine Nebensache.
Das DHS weist zudem darauf hin, dass Alkohol Aggressivität fördern und die Impulskontrolle verringern kann. Gleichzeitig ist er nur einer von mehreren Einflussfaktoren. Persönlichkeit, soziales Umfeld, Alter, Geschlecht und bereits vorhandene Gewaltbereitschaft spielen ebenfalls eine Rolle.
Genau diese Differenzierung ist richtig.
Merkwürdig ist nur, dass sie beim Alkohol fast selbstverständlich vorgenommen wird, beim Cannabis aber schnell verlorengeht.
Beim Alkohol versagt der Einzelne – beim Cannabis angeblich das ganze Gesetz
Wenn ein alkoholisierter Mensch einen anderen zusammenschlägt, lautet die verbreitete Erzählung:
Er habe zu viel getrunken. Er habe die Kontrolle verloren. Er sei möglicherweise ohnehin aggressiv gewesen. Das Problem liegt beim Täter und seinem Umgang mit Alkohol.
Diese Betrachtung ist nicht falsch.
Wenn ein Cannabiskonsument psychische Probleme entwickelt oder eine Straftat begeht, wird dagegen häufig die gesamte Regulierung angeklagt. Dann steht nicht mehr nur das Verhalten eines Einzelnen zur Debatte, sondern sofort die gesellschaftliche Zulässigkeit der Substanz.
Beim Alkohol wird individualisiert.
Beim Cannabis wird generalisiert.
Die ausführliche Auseinandersetzung mit der FAZ-Schlagzeile „Krank durch Cannabis“ und der zugrunde liegenden Krankenhausstudie findet sich bereits im Cannastreet-Beitrag „Cannabis, Psychosen und Alkohol: Die doppelte Moral“. Der entscheidende Punkt gilt auch hier: Aus einem realen Risiko wird bei Cannabis schnell ein Argument gegen die gesamte Reform.
Bei fast 97.000 alkoholisierten Tatverdächtigen im Bereich Körperverletzung käme dagegen kaum jemand auf die Idee, das Scheitern der Alkohollegalisierung auszurufen.
Politiker entdecken beim Cannabis plötzlich das Strafrecht als Gesundheitsschutz
Am 1. April 2026 stellte das Forschungskonsortium EKOCAN seinen zweiten Zwischenbericht zur Teillegalisierung vor. Die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte daraufhin, die Teillegalisierung sei ein „Fehler“.
Alexander Dobrindt bezeichnete das Cannabisgesetz als „vollkommenen Rohrkrepierer“. Es sei jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd, der Schwarzmarkt boome und die Kriminalität steige.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck, sprach von erheblichem Missbrauch beim Medizinalcannabis und verlangte Korrekturen bei Onlineplattformen und der Frühintervention für Jugendliche.
Probleme bei hochpotentem Medizinalcannabis, zweifelhaften Verschreibungsplattformen und rückläufigen Frühinterventionen für Jugendliche dürfen nicht kleingeredet werden. Auch die Forschenden sehen dort konkreten Handlungsbedarf.
Ihr Gesamtbefund fällt jedoch wesentlich differenzierter aus als die politischen Verlautbarungen.
Ein Anstieg des Cannabiskonsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, war zum Zeitpunkt des Zwischenberichts nicht erkennbar. Ein moderat wachsender Anteil des konsumierten Cannabis stammt aus grundsätzlich legalen Quellen. Eigenanbau und Apothekenbezug deuten auf eine langsam schrumpfende Bedeutung des Schwarzmarktes hin.
Gleichzeitig berichten Polizei und Justiz über Schwierigkeiten bei der Verfolgung des weiterhin bestehenden illegalen Handels. Die Auswirkungen auf die organisierte Kriminalität können noch nicht abschließend bewertet werden.
Die Forschung sagt also:
Es gibt positive Entwicklungen, Fehlentwicklungen und offene Fragen. Einzelne Bereiche müssen korrigiert werden.
Die politische Zuspitzung lautet:
Fehler. Rohrkrepierer. Kriminalitätsfördernd.
Wo bleibt Dobrindts „Rohrkrepierer“ beim Alkohol?
Wer ein Gesetz wegen möglicher gesundheitlicher und gesellschaftlicher Schäden als vollkommenen Fehlschlag bezeichnet, muss diesen Maßstab auch auf andere Rauschmittel anwenden.
Alkohol war 2024 nicht nur im Tatkontext von fast 97.000 Körperverletzungsverdächtigen dokumentiert. Jährlich lassen sich in Deutschland außerdem rund 44.000 Todesfälle auf Alkoholkonsum zurückführen.
Im Jahr 2024 wurden 229.853 stationäre Behandlungsfälle mit der Hauptdiagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol“ registriert. Weitere 59.688 Menschen wurden wegen einer akuten Alkoholvergiftung stationär behandelt.
Wo bleibt angesichts dieser Bilanz die Erklärung:
Das deutsche Alkoholgesetz ist ein vollkommener Rohrkrepierer.
Wo bleibt die Forderung, den privaten Besitz von Wein und Bier wieder unter Strafe zu stellen?
Wo bleibt die Begrenzung auf drei Hopfenpflanzen pro Haushalt?
Wo bleibt die Vorschrift, dass Alkohol nur über nicht kommerzielle Vereinigungen mit höchstens 500 Mitgliedern abgegeben werden darf?
Solche Forderungen wären unverhältnismäßig. Darin liegt gerade der Punkt.
Die enormen Schäden des Alkohols zeigen nicht, dass Alkoholkonsumenten kriminalisiert werden sollten. Sie zeigen, wie widersprüchlich es ist, aus deutlich kleineren Cannabisproblemen reflexhaft eine Forderung nach Strafrecht abzuleiten.
Auch die Medien wenden zwei verschiedene Erzählmuster an
Alkoholgewalt wird durchaus gemeldet. Zeitungen berichten über Schlägereien, häusliche Gewalt, tödliche Unfälle und betrunkene Randalierer.
Meist bleibt die Geschichte jedoch auf den einzelnen Vorfall begrenzt.
Ein Betrunkener schlägt zu.
Ein Fahrer verursacht einen Unfall.
Eine Feier eskaliert.
Die Substanz selbst wird nur selten grundsätzlich infrage gestellt. Es folgt keine wochenlange Debatte darüber, ob Bier und Wein weiterhin gesellschaftlich akzeptiert sein dürfen.
Bei Cannabis reicht dagegen schon ein begrenzter Anstieg einer Gesundheitskennzahl, eine einzelne Gewalttat oder ein neues Gutachten, um die gesamte Teillegalisierung erneut auf die Anklagebank zu setzen.
Das ist keine neutrale Risikobewertung. Es ist ein kulturell geprägtes Deutungsmuster.
Das Weinglas gehört zur gesellschaftlichen Mitte. Es steht für Genuss, Bildung, Geschäftstermine, Familienfeiern und politische Empfänge.
Der Joint steht weiterhin für Kontrollverlust, Verwahrlosung und Gefahr.
Deshalb wird beim Alkohol das Fehlverhalten des Menschen problematisiert. Beim Cannabis wird die Existenz der Substanz zum politischen Problem erklärt.
Der Jugendschutz endet offenbar am Bierregal
Besonders häufig begründen Politiker ihre Ablehnung der Cannabisreform mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das ist grundsätzlich legitim. Cannabis ist für Minderjährige verboten und kann gerade bei jungen Menschen erhebliche Risiken verursachen.
Wer Jugendschutz ernst meint, darf jedoch nicht so tun, als gäbe es nur beim Cannabis ein Problem.
Alkohol ist gesellschaftlich allgegenwärtig, leicht erhältlich und fest in Feiern, Sport, Werbung und Familienkultur eingebunden. Im Epidemiologischen Suchtsurvey 2024 berichteten rund 8,6 Millionen Erwachsene von riskantem Alkoholkonsum in den vorangegangenen 30 Tagen. Etwa 9,5 Millionen hatten mindestens eine Episode des Rauschtrinkens.
Jugendschutz kann deshalb nicht glaubwürdig bedeuten:
Beim Cannabis Strafrecht, Polizeikontrollen und Besitzgrenzen.
Beim Alkohol Werbung, Tankstellenverkauf und die Hoffnung auf verantwortungsvollen Genuss.
Gleiche Maßstäbe bedeuten kein Alkoholverbot
Die Antwort auf die Alkoholbilanz kann nicht darin bestehen, Weintrinker und Bierkonsumenten zu kriminalisieren.
Notwendig wäre eine Drogenpolitik, die Schäden reduziert, statt kulturelle Vorlieben strafrechtlich abzusichern.
Für Alkohol nennt die Weltgesundheitsorganisation mehrere besonders wirksame Maßnahmen: eine geringere Verfügbarkeit, konsequente Regeln gegen Alkohol am Steuer, bessere Früherkennung und Behandlung, strengere Einschränkungen von Werbung und Sponsoring sowie höhere Preise durch Steuern oder Mindestpreise.
Für Cannabis bedeutet derselbe schadensmindernde Ansatz:
wirksamer Jugendschutz, verständliche Informationen über THC-Gehalte, bessere Beratung, Regeln gegen aggressive Werbung, strengere Kontrolle fragwürdiger Verschreibungsmodelle und legale Bezugswege, die den Schwarzmarkt tatsächlich zurückdrängen.
Das ist anspruchsvoller als ein Verbot.
Es ist aber auch wesentlich näher an den tatsächlichen Problemen.
Mörder trinken gerne – aber Kiffer sollen wieder vorbestraft sein
Die Überschrift dieses Beitrags ist bewusst zugespitzt.
Sie führt die Methode vor, mit der Cannabis regelmäßig behandelt wird: Ein realer statistischer Zusammenhang wird auf seine bedrohlichste Form reduziert. Einschränkungen folgen erst im Kleingedruckten.
Würde diese Methode beim Alkohol angewandt, wären Schlagzeilen wie diese vollkommen alltäglich:
Mehr als jeder fünfte Totschlagverdächtige stand unter Alkoholeinfluss
Fast jeder fünfte Gewaltverdächtige war alkoholisiert
Fast 97.000 Tatverdächtige bei Körperverletzungen unter Alkoholeinfluss
Die Zahlen rechtfertigen kein Alkoholverbot.
Sie rechtfertigen aber eine Frage, die Warken, Dobrindt, Streeck und andere Befürworter einer erneuten Cannabisverschärfung beantworten sollten:
Warum soll bei Cannabis das Strafrecht schützen, während bei Alkohol trotz Zehntausender Todesfälle und Gewaltdelikte vor allem an die Eigenverantwortung appelliert wird?
Cannabis ist nicht harmlos. Alkohol ebenfalls nicht.
Wer beide Substanzen ernsthaft nach ihren Schäden beurteilen will, darf nicht das Weinglas kulturell entschuldigen und den Joint strafrechtlich verfolgen.
Gesundheitsschutz braucht Prävention, Regulierung, Beratung und Behandlung.
Keine moralische Rangordnung der Rauschmittel.
Quellen
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: DHS Jahrbuch Sucht 2026, Kapitel „Alkohol“ und „Delikte unter Alkoholeinfluss“.
- Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss.
- Universität Tübingen, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Universitätsmedizin Düsseldorf: Zweiter EKOCAN-Zwischenbericht.
- Bundesministerium für Gesundheit: Stellungnahmen zur zweiten Evaluation der Teillegalisierung vom 1. April 2026.
- Weltgesundheitsorganisation: SAFER-Maßnahmen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden.
- Cannastreet: Cannabis, Psychosen und Alkohol: Die doppelte Moral.
Stand: 08.2026

