Cannabis: rechtliche Folgen bei Besitz, Konsum, Polizei und Führerschein

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Cannabis ist in Deutschland nicht mehr pauschal verboten. Legal ist deshalb aber längst nicht alles. Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Erwachsenen bestimmte Besitzmengen, privaten Eigenanbau und Konsum unter klaren Grenzen. Außerhalb dieser Grenzen drohen Bußgeld, Strafverfahren, Sicherstellung, Probleme mit der Fahrerlaubnis oder eine MPU.

Besonders streng bleibt der Straßenverkehr. Der gesetzliche THC-Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Fahranfänger, Personen unter 21 Jahren, Mischkonsum mit Alkohol und medizinisches Cannabis gelten zusätzliche oder besondere Regeln. Rechtliche Folgen entstehen deshalb nicht nur durch die Menge Cannabis, sondern auch durch Ort, Verhalten, Alter, Straßenverkehrsbezug und mögliche Wiederholung.

Cannabis und rechtliche Folgen: die wichtigsten Punkte

  • Erwachsene dürfen bis zu 25 g Cannabis besitzen; am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 g und bis zu drei lebende Cannabispflanzen erlaubt.
  • Geringe Überschreitungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; deutlich höhere Mengen können strafbar sein.
  • Konsum ist nicht überall erlaubt. Verboten ist er unter anderem in unmittelbarer Gegenwart Minderjähriger und in bestimmten Schutzbereichen.
  • Weitergabe bleibt ein harter Risikobereich, besonders bei Minderjährigen.
  • Bei Polizeikontrollen sind Urin- und Speicheltests regelmäßig Vortests; die Blutprobe ist für den THC-Wert im Straßenverkehr entscheidend.
  • Im Straßenverkehr gilt für Erwachsene außerhalb besonderer Fallgruppen der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
  • Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren ist der Grenzwert keine einfache Entwarnung.
  • Wiederholte Cannabisfahrten, Cannabismissbrauch oder Abhängigkeit können ärztliches Gutachten, MPU oder Fahrerlaubnisprobleme auslösen.
  • Medizinisches Cannabis ist ein Sonderfall, aber kein Freifahrtschein.

Rechtliche Folgen bei Cannabis: Übersicht

SituationMögliche rechtliche FolgeEinordnung
Besitz bis 25 g außerhalb der Wohnunggrundsätzlich erlaubt für Erwachsenebezogen auf getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum
Besitz bis 50 g am Wohnsitzgrundsätzlich erlaubt für ErwachseneGesamtbesitzgrenze beachten
bis zu drei lebende Cannabispflanzengrundsätzlich erlaubt für Erwachsenenur zum Eigenkonsum und vor Zugriff Dritter zu sichern
Besitz oberhalb erlaubter MengenBußgeld oder Strafverfahrenabhängig von Menge, Ort und Schwelle
Konsum in verbotenen BereichenOrdnungswidrigkeit möglichetwa bei Minderjährigennähe oder Schutzorten
Weitergabe an andererechtlich riskant, teils strafbarbesonders gravierend bei Minderjährigen
THC im Straßenverkehr ab 3,5 ng/mlOrdnungswidrigkeit möglichBußgeld, Punkte, Fahrverbot können folgen
Fahranfänger / unter 21 Jahrestrengere SonderregelCannabis am Steuer wird hier gesondert behandelt
THC und Alkoholverschärftes RisikoMischkonsum ist rechtlich besonders problematisch
wiederholte CannabisfahrtFahrerlaubnisrecht / MPU möglich§ 13a FeV nennt wiederholte Zuwiderhandlungen ausdrücklich
Verdacht auf Cannabisabhängigkeitärztliches Gutachten möglichmedizinische Klärung der Fahreignung
CannabismissbrauchMPU möglichvor allem fehlendes Trennvermögen zwischen Konsum und Fahren
Durchsuchung oder Sicherstellungabhängig vom konkreten Verdachtnicht jeder Konsum rechtfertigt automatisch harte Maßnahmen

Besitz von Cannabis: was erlaubt ist und wann es kippt

Für Erwachsene ist der Besitz von Cannabis unter bestimmten Grenzen erlaubt. Maßgeblich sind vor allem Menge und Ort. Außerhalb des Wohnsitzes sind bis zu 25 g Cannabis erlaubt. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 g Cannabis erlaubt. Zusätzlich dürfen Erwachsene bis zu drei lebende Cannabispflanzen besitzen.

Wichtig ist die Gesamtbetrachtung. Die 50-g-Grenze am Wohnsitz ist keine Einladung, zusätzlich 25 g unterwegs als eigenen Freibetrag zu betrachten. Wer Mengen addiert, kommt schnell in einen Bereich, der nicht mehr vom erlaubten Besitz gedeckt ist.

Bei Überschreitungen wird zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat unterschieden. Eine leichte Überschreitung der erlaubten Besitzmenge ist nicht automatisch ein Strafverfahren. Deutlich höhere Mengen können dagegen strafbar sein. Strafbar wird es insbesondere bei mehr als 30 g außerhalb des Wohnsitzes oder mehr als 60 g insgesamt. Bei Pflanzen liegt die kritische Grenze oberhalb von drei lebenden Cannabispflanzen.

Eigenanbau: erlaubt, aber nicht grenzenlos

Der private Eigenanbau ist für Erwachsene in engen Grenzen erlaubt. Bis zu drei lebende Cannabispflanzen sind zulässig. Der Anbau muss dem Eigenkonsum dienen. Cannabis, Pflanzen und Vermehrungsmaterial müssen so gesichert sein, dass Minderjährige und unbefugte Dritte keinen Zugriff haben.

Rechtlich heikel wird es, wenn mehr als drei Pflanzen vorhanden sind, die Ernte deutlich über die erlaubte Besitzmenge hinausgeht oder Cannabis an andere weitergegeben wird. Der private Eigenanbau ist keine kleine Schattenproduktion. Erlaubt ist ein eng begrenzter Eigenversorgungsrahmen.

Konsumverbote: legaler Besitz bedeutet nicht legaler Konsum überall

Cannabis darf nicht an jedem Ort konsumiert werden. Das KCanG verbietet den Konsum unter anderem in unmittelbarer Gegenwart Minderjähriger. Zusätzlich gelten öffentliche Konsumverbote in und in Sichtweite bestimmter Schutzorte, etwa Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Auch Fußgängerzonen können zu bestimmten Tageszeiten betroffen sein.

Diese Regeln sind praktisch wichtig, weil ein legal besessenes Cannabisprodukt trotzdem zu einem Bußgeld führen kann, wenn der Konsum am falschen Ort stattfindet. Entscheidend ist also nicht nur die Menge, sondern auch die Situation.

Weitergabe: einer der größten Risikobereiche

Die Weitergabe von Cannabis bleibt rechtlich deutlich riskanter als bloßer Eigenbesitz. Das gilt auch dann, wenn die Menge klein ist. Besonders schwer wiegt jede Weitergabe an Minderjährige. Auch Verkauf, Handel, unzulässige Abgabe oder gemeinschaftliche Beschaffung außerhalb der gesetzlichen Strukturen können strafrechtlich relevant werden.

Der erwachsene Eigenkonsum ist seit der Reform begrenzt entkriminalisiert. Ein freier Markt zwischen Privatpersonen ist daraus nicht entstanden. Wer Cannabis weitergibt, verlässt schnell den geschützten Eigenkonsumrahmen.

Polizeikontrolle: was rechtlich typischerweise passiert

Bei Cannabis können Polizeikontrollen sehr unterschiedlich verlaufen. Entscheidend ist, ob es um Besitz, Konsum an einem verbotenen Ort, Straßenverkehr, Verdacht auf Weitergabe oder ein Strafverfahren geht.

MaßnahmeBedeutung
Fragen zum Konsum oder BesitzAngaben können später relevant werden. Niemand muss sich selbst belasten.
Sichtkontrolle / Fund von CannabisMenge, Verpackung, Ort und Umstände können entscheidend sein.
Sicherstellungmöglich, wenn Verdacht auf unerlaubten Besitz oder Beweissicherung besteht
Urintest oder SpeicheltestVortest, vor allem im Verkehrskontext relevant
Blutprobeentscheidend für den THC-Wert im Blutserum
Durchsuchungsetzt konkrete rechtliche Voraussetzungen voraus
Anzeige / Bußgeldverfahrenabhängig von Verdacht, Menge und Verstoß

Ein Konsumgeruch, rote Augen oder Nervosität ersetzen keine saubere rechtliche Prüfung. Trotzdem können solche Umstände ausreichen, um weitere Maßnahmen anzustoßen, besonders im Straßenverkehr.

Urintest, Speicheltest und Blutprobe

Urin- und Speicheltests sind Vortests. Sie können Hinweise liefern, sind aber nicht dasselbe wie ein beweisfester THC-Wert im Blutserum. Im Straßenverkehr kommt es für den gesetzlichen Grenzwert auf die Blutuntersuchung an.

Ein Urintest kann länger positiv bleiben, weil er meist Abbauprodukte erfasst. Daraus lässt sich nicht sicher ableiten, ob zum Zeitpunkt der Kontrolle ein relevanter THC-Wert im Blutserum vorlag. Ein Speicheltest liegt näher am aktuellen Konsum, ersetzt aber ebenfalls nicht die Laboranalyse der Blutprobe.

Die Blutentnahme ist rechtlich deutlich stärker als ein Vortest. § 81a StPO erlaubt Blutproben unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Einwilligung, wenn sie für das Verfahren relevant sind und ärztlich durchgeführt werden. Im Verkehrskontext ist die Blutprobe deshalb häufig der entscheidende Schritt.

Cannabis im Straßenverkehr: 3,5 ng/ml THC im Blutserum

Im Straßenverkehr gilt seit August 2024 ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet und ein Kraftfahrzeug führt, kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG begehen.

Der Wert bedeutet keine persönliche Fahrfreigabe. THC verhält sich anders als Alkohol. Konsumform, Konsumhäufigkeit, THC-Gehalt, Stoffwechsel und Zeitpunkt der Blutentnahme beeinflussen den Wert. Gerade bei regelmäßigem Konsum kann THC länger messbar bleiben, ohne dass daraus eine einfache Rückrechnung auf die konkrete Wirkung möglich wäre.

Rechtlich zählt der Grenzwert trotzdem. Ab 3,5 ng/ml drohen im Straßenverkehr Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Bei zusätzlichen Auffälligkeiten, Wiederholung oder Mischkonsum kann die Sache über das Bußgeldverfahren hinausgehen.

Fahranfänger und unter 21 Jahre: strengere Regeln

Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt eine Sonderregel. § 24c StVG behandelt Alkohol und Cannabis in dieser Gruppe strenger. Der allgemeine Grenzwert von 3,5 ng/ml ist deshalb keine einfache Entwarnung.

Der Hintergrund ist klar: Junge Fahrer und Fahranfänger werden im Straßenverkehr gesondert geschützt und kontrolliert. Cannabis am Steuer kann hier bereits unter strengeren Voraussetzungen rechtliche Folgen auslösen.

THC und Alkohol: Mischkonsum ist besonders riskant

Cannabis und Alkohol zusammen sind im Straßenverkehr ein eigener Risikobereich. Der Gesetzgeber behandelt Mischkonsum deutlich kritischer, weil sich Wirkungen überlagern können. Wer Cannabis konsumiert hat, sollte Alkohol am Steuer nicht als getrenntes Thema betrachten.

Rechtlich kann die Kombination die Bewertung verschärfen. Schon geringe Alkoholmengen können im Zusammenhang mit THC problematisch werden. Dazu kommen mögliche Ausfallerscheinungen, die unabhängig vom reinen Grenzwert relevant sein können.

Medizinisches Cannabis: Rezept schützt nicht automatisch

Medizinisches Cannabis ist rechtlich anders zu bewerten als Freizeitkonsum. Bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines ärztlich verordneten Arzneimittels kann das Medikamentenprivileg relevant werden. Ein Rezept allein löst aber nicht jedes Problem.

Entscheidend bleiben ärztliche Verordnung, bestimmungsgemäße Einnahme, stabile Dosierung, tatsächliche Fahrtüchtigkeit und fehlender Mischkonsum. Wer auffällig fährt, die Dosis eigenmächtig verändert oder zusätzlich Alkohol konsumiert, kann trotz Rezept erhebliche Probleme bekommen.

Fahrerlaubnisrecht: nicht nur Bußgeld, sondern Fahreignung

Nach einer Cannabisauffälligkeit im Straßenverkehr geht es nicht nur um Bußgeld und Fahrverbot. Die Fahrerlaubnisbehörde kann zusätzlich prüfen, ob Fahreignung besteht. Diese Prüfung folgt einer anderen Logik als das Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Fahrerlaubnisrechtliche FrageMögliche Folge
einmalige Fahrt unter Cannabiseinflussnicht automatisch MPU, Zusatzumstände können relevant sein
wiederholte CannabisfahrtenMPU kann naheliegen
Verdacht auf Cannabisabhängigkeitärztliches Gutachten möglich
Hinweise auf CannabismissbrauchMPU möglich
frühere Entziehung wegen CannabisKlärung der wiederhergestellten Fahreignung
Nichtbeibringung eines rechtmäßig angeordneten GutachtensSchluss auf fehlende Fahreignung möglich

Das Fahrerlaubnisrecht fragt nicht nur, was passiert ist. Es fragt, ob künftig wieder mit riskantem Verhalten zu rechnen ist. Genau deshalb können Gutachten, Abstinenznachweise oder MPU auch dann relevant werden, wenn das Bußgeldverfahren bereits abgeschlossen ist.

Ärztliches Gutachten oder MPU bei Cannabis

§ 13a FeV regelt Cannabis gesondert. Bei Tatsachen, die für Cannabisabhängigkeit sprechen, kommt ein ärztliches Gutachten in Betracht. Bei Cannabismissbrauch, wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss oder früherer Entziehung kann eine MPU verlangt werden.

Der Unterschied ist wichtig. Ein ärztliches Gutachten klärt vor allem medizinische Fragen. Eine MPU prüft zusätzlich die Prognose: Ist künftig ein zuverlässiges Trennverhalten zwischen Cannabis und Fahren zu erwarten?

Cannabismissbrauch bedeutet im Fahrerlaubnisrecht keine moralische Bewertung. Gemeint ist ein eignungsrelevantes Risiko, vor allem fehlendes Trennvermögen zwischen Konsum und Straßenverkehr.

Strafverfahren: wann Cannabis weiterhin strafbar sein kann

Cannabis ist nicht vollständig legalisiert, sondern begrenzt reguliert. Strafbar bleiben vor allem Handlungen außerhalb des Eigenkonsumrahmens.

VerhaltenStrafrechtliches Risiko
Besitz deutlich über erlaubter MengeStrafverfahren möglich
mehr als drei CannabispflanzenStrafbarkeit möglich
Handel oder Verkaufklarer Strafbereich
Weitergabe an Minderjährigebesonders schwerwiegender Risikobereich
Einfuhr aus Nicht-EU-Staatenrechtlich riskant
unerlaubte Abgabe oder Beschaffung für anderekann strafbar sein
Besitz in Verbindung mit anderen Deliktenzusätzliche strafrechtliche Bewertung möglich

Das KCanG hat den Eigenkonsum Erwachsener begrenzt freigestellt. Es hat keinen freien Cannabisverkehr geschaffen. Diese Unterscheidung ist für die rechtlichen Folgen entscheidend.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat: der Unterschied

Nicht jeder Cannabisverstoß ist eine Straftat. Viele Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das betrifft etwa bestimmte Konsumverbote oder geringfügige Überschreitungen von Besitzgrenzen. Eine Ordnungswidrigkeit kann Bußgeld auslösen, führt aber nicht automatisch zu einer strafrechtlichen Verurteilung.

Straftaten sind schwerer. Sie betreffen vor allem deutlich höhere Mengen, unerlaubten Handel, bestimmte Formen der Weitergabe oder andere Verstöße gegen die Strafvorschriften des KCanG. In solchen Fällen geht es nicht nur um Bußgeld, sondern um Ermittlungsverfahren, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Eine Hausdurchsuchung folgt nicht automatisch aus Cannabiskonsum. Sie setzt einen konkreten Verdacht und eine rechtliche Grundlage voraus. Relevant können etwa Hinweise auf unerlaubten Besitz größerer Mengen, Handel, Weitergabe oder andere Straftaten sein.

Beschlagnahme oder Sicherstellung können auch bei kleineren Verfahren vorkommen, wenn die Polizei Cannabis als Beweismittel oder zur Gefahrenabwehr sichern will. Entscheidend sind Menge, Umstände und Verdacht. Pauschale Aussagen sind hier besonders gefährlich, weil Maßnahmen stark vom Einzelfall abhängen.

Cannabis und Minderjährige

Bei Minderjährigen bleibt Cannabis besonders sensibel. Besitz, Konsum, Weitergabe und Schutzpflichten werden deutlich strenger betrachtet. Erwachsene riskieren erhebliche Folgen, wenn Minderjährige Zugriff auf Cannabis, Pflanzen oder Vermehrungsmaterial erhalten.

Auch der Konsum in unmittelbarer Gegenwart Minderjähriger ist verboten. Beim privaten Eigenanbau müssen Pflanzen und geerntetes Cannabis so gesichert werden, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff haben. Genau hier kann aus einem privaten Cannabisfall schnell ein rechtliches Problem werden.

Typische Fehler nach Cannabis-Kontrollen

FehlerWarum er problematisch ist
Mengen nicht sauber trennenBesitzgrenzen hängen von Ort und Gesamtmenge ab
Vortest mit Blutwert verwechselnUrin- oder Speicheltest ersetzt keine Blutserumanalyse
3,5 ng/ml als Freifahrtschein verstehenSonderfälle und Fahrtüchtigkeit bleiben relevant
Probezeit oder Alter ignorierenunter 21 und in der Probezeit gelten strengere Regeln
Alkohol zusätzlich konsumierenMischkonsum verschärft die Bewertung
ärztliches Rezept überschätzenmedizinisches Cannabis schützt nicht automatisch
Behördenpost liegen lassenFristen bei Gutachten und Fahrerlaubnisverfahren sind kritisch
negatives MPU-Gutachten vorschnell einreichenkann zusätzliche Eignungszweifel dokumentieren
Weitergabe verharmlosenAbgabe an andere bleibt einer der riskantesten Bereiche

Was bei laufenden Verfahren besonders zählt

Bei laufenden Cannabisverfahren entscheidet oft nicht nur der eigentliche Vorwurf, sondern die Dokumentation. Polizeiberichte, Blutwerte, Angaben bei der Kontrolle, frühere Auffälligkeiten, Laborbefunde, ärztliche Unterlagen und Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde können zusammenwirken.

Besonders wichtig sind vier Fragen:

FrageBedeutung
Geht es um KCanG, Straßenverkehr oder Fahrerlaubnisrecht?Unterschiedliche Rechtsfolgen und Behörden
Welche Menge und welcher Ort sind betroffen?entscheidend für erlaubten Besitz, Bußgeld oder Strafbarkeit
Liegt ein Blutwert im Straßenverkehr vor?zentral für § 24a StVG
Gibt es Wiederholung, Alkohol, Ausfallerscheinungen oder frühere Entziehung?relevant für Fahrerlaubnisrecht und MPU

Werden diese Ebenen vermischt, entstehen falsche Erwartungen. Ein eingestelltes Strafverfahren bedeutet nicht automatisch, dass die Führerscheinstelle nichts mehr prüft. Ein niedriger THC-Wert bedeutet nicht automatisch, dass im Einzelfall keinerlei Folgen möglich sind. Und legaler Besitz bedeutet nicht, dass Konsum, Transport oder Weitergabe überall unproblematisch wären.

Häufige Fragen zu rechtlichen Folgen von Cannabis

Ist Cannabis in Deutschland legal?

Cannabis ist für Erwachsene in bestimmten Grenzen erlaubt. Legal sind vor allem begrenzter Besitz, privater Eigenanbau und Konsum außerhalb verbotener Bereiche. Handel, unerlaubte Weitergabe, höhere Mengen und bestimmte Konsumsituationen bleiben rechtlich riskant oder strafbar.

Welche Menge Cannabis ist erlaubt?

Für Erwachsene sind bis zu 25 g Cannabis erlaubt. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 g und bis zu drei lebende Cannabispflanzen erlaubt. Maßgeblich ist getrocknetes Cannabis bei Blüten, blütennahen Blättern und sonstigem Pflanzenmaterial.

Was passiert bei mehr als 25 g Cannabis?

Außerhalb des Wohnsitzes kann eine Überschreitung der 25-g-Grenze rechtliche Folgen haben. Geringe Überschreitungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei mehr als 30 g außerhalb des Wohnsitzes kann Strafbarkeit im Raum stehen.

Was passiert bei mehr als 50 g zu Hause?

Am Wohnsitz liegt die erlaubte Grenze bei 50 g. Geringe Überschreitungen können ein Bußgeld auslösen. Bei mehr als 60 g kann ein Strafverfahren drohen.

Ist Cannabis am Steuer erlaubt?

Cannabis am Steuer bleibt rechtlich riskant. Für Erwachsene außerhalb besonderer Fallgruppen gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Fahranfänger, Personen unter 21 Jahren und Mischkonsum mit Alkohol gelten strengere oder zusätzliche Regeln.

Ist ein Urintest beweisend?

Ein Urintest ist kein Blutwert. Er kann Hinweise liefern, sagt aber nicht sicher aus, ob der gesetzliche THC-Grenzwert im Blutserum erreicht wurde. Für den Grenzwert im Straßenverkehr ist die Blutuntersuchung entscheidend.

Führt eine Cannabisfahrt automatisch zur MPU?

Nicht automatisch. Eine einmalige Cannabisfahrt führt nicht in jedem Fall zur MPU. Wiederholte Zuwiderhandlungen, Cannabismissbrauch, frühere Entziehung oder zusätzliche Eignungszweifel können aber eine MPU oder ein ärztliches Gutachten auslösen.

Schützt medizinisches Cannabis vor Folgen im Straßenverkehr?

Nicht automatisch. Eine ärztliche Verordnung kann relevant sein, ersetzt aber keine Fahrtüchtigkeit. Entscheidend sind bestimmungsgemäße Einnahme, tatsächliche Wirkung, ärztliche Begleitung und das Fehlen zusätzlicher Risikofaktoren wie Alkohol.

Fazit

Die rechtlichen Folgen von Cannabis hängen seit der Reform stärker vom konkreten Fall ab als früher. Besitz und Eigenanbau sind für Erwachsene begrenzt erlaubt. Konsumverbote, Weitergabe, höhere Mengen und Straßenverkehr bleiben klare Risikobereiche.

Im Alltag sind drei Ebenen zu trennen: KCanG, Straßenverkehrsrecht und Fahrerlaubnisrecht. Das KCanG regelt Besitz, Eigenanbau, Konsumverbote, Bußgeld und Strafbarkeit. Das StVG regelt THC am Steuer, Fahranfänger, unter 21-Jährige und Mischkonsum. Die FeV entscheidet darüber, ob Fahreignung, ärztliches Gutachten oder MPU zum Thema werden.

Die wichtigste Einordnung lautet deshalb: Cannabis ist nicht mehr pauschal verboten, aber rechtlich eng gerahmt. Wer Mengen, Orte, Weitergabe und Straßenverkehr vermischt, landet schnell außerhalb des erlaubten Bereichs.

Quellen und rechtliche Grundlagen

  • Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 3 – Erlaubter Besitz von Cannabis
  • Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 5 – Konsumverbot
  • Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 10 – Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  • Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 34 – Strafvorschriften
  • Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 36 – Bußgeldvorschriften
  • Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24a – 0,5-Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24c – Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
  • Bundesministerium für Verkehr: Gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr verkündet, 21.08.2024
  • Strafprozessordnung (StPO), § 81a – Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Blutprobe
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 11 – Eignung, Gutachtenanordnung und Folgen der Nichtbeibringung
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 13a – Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 4 – Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 4a – Grundsätze für Untersuchungen und Gutachtenerstellung
  • Interdisziplinäre Expertengruppe für die Festlegung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehr (§ 24a StVG): Empfehlungen, Langfassung, März 2024

Stand: 06.2026

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