Die geplante Verschärfung beim medizinischen Cannabis richtet sich vor allem gegen ein bestimmtes Modell: Online-Fragebogen ausfüllen, Privatrezept erhalten, Cannabisblüten per Versandapotheke nach Hause liefern lassen. Genau dieser einfache Ablauf steht politisch unter Druck.
Wichtig ist die Unterscheidung: Es geht nicht um eine vollständige Rücknahme der Cannabislegalisierung und auch nicht um ein pauschales Verbot medizinischer Cannabistherapien. Im Mittelpunkt stehen Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken, die über Telemedizin-Plattformen ohne persönlichen Arztkontakt verschrieben und anschließend per Versand abgegeben werden.
Der Regierungsentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes sieht dafür deutlich strengere Regeln vor. Nach dem Entwurf sollen Cannabisblüten künftig nur noch nach persönlichem Kontakt zwischen Arzt und Patient verschrieben werden dürfen. Außerdem soll der Versand von Cannabisblüten an Endverbraucher ausgeschlossen werden. Der Botendienst von Apotheken soll dagegen möglich bleiben. Das Verfahren ist nach dem offiziellen BMG-Stand weiterhin laufend; genannt werden unter anderem Kabinettsbeschluss vom 8. Oktober 2025, erster Bundesratsdurchgang vom 21. November 2025 und erste Bundestagslesung vom 18. Dezember 2025.
Beschlossen ist diese harte Fassung bisher nicht. Deshalb ist die entscheidende Frage nicht nur, ob sich etwas ändert, sondern wie weit die Verschärfung am Ende geht.
Was gilt aktuell?
Medizinisches Cannabis bleibt ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Seit der Reform 2024 ist Cannabis zu medizinischen Zwecken jedoch nicht mehr in derselben betäubungsmittelrechtlichen Logik eingeordnet wie früher. Dadurch sind Privatrezepte, Telemedizin und Online-Abläufe deutlich einfacher geworden.
In der Praxis entstanden zahlreiche Anbieter, die den Zugang stark digitalisiert haben. Häufig läuft der Prozess über einen medizinischen Fragebogen, eine anschließende ärztliche Prüfung, ein Privatrezept und eine Versandapotheke. Je nach Anbieter findet ein echtes Arztgespräch statt. Bei anderen Abläufen wirkt der medizinische Teil deutlich stärker standardisiert.
Genau diese Grauzone ist der politische Ansatzpunkt. Der Gesetzgeber sieht die Gefahr, dass medizinisches Cannabis nicht mehr klar genug von einem kommerziellen Konsummodell getrennt wird. Besonders kritisch betrachtet werden Blüten, weil sie nah am nichtmedizinischen Konsum liegen, stark sortengetrieben vermarktet werden und über Plattformen leicht wie ein normales Onlineprodukt erscheinen können.
Was will der Regierungsentwurf ändern?
Der Entwurf enthält im Kern drei Einschnitte.
Erstens sollen Cannabisblüten nur nach persönlichem Arztkontakt verschrieben werden dürfen. Gemeint ist ein Kontakt in der Arztpraxis oder bei einem Hausbesuch. Ein reiner Online-Fragebogen würde damit nicht mehr reichen. Auch eine reine Erstverschreibung per Videosprechstunde wäre nach der strengen Entwurfslogik nicht ausreichend.
Zweitens sollen Folgerezepte nur begrenzt telemedizinisch möglich bleiben. Nach dem Entwurf wäre eine Folgeverschreibung ohne erneuten persönlichen Kontakt nur dann möglich, wenn innerhalb der letzten vier Quartale einschließlich des aktuellen Quartals bereits ein persönlicher Kontakt im Zusammenhang mit der Blütenverschreibung stattgefunden hat.
Drittens soll die Abgabe per Versand für Cannabisblüten an Endverbraucher ausgeschlossen werden. Das wäre für viele Plattformmodelle der größte praktische Einschnitt. Der klassische Versandhandel mit Blüten wäre dann nicht mehr möglich. Der Botendienst einer Apotheke bliebe aber ausdrücklich erhalten. Diese Grundstruktur ergibt sich aus dem Regierungsentwurf und der BMG-Darstellung zur geplanten MedCanG-Änderung.
Damit würde der Markt nicht vollständig geschlossen. Er würde aber deutlich stärker an persönliche ärztliche Behandlung und lokale oder apothekennahe Abgabe gebunden.
Szenario 1: Die harte Fassung kommt
In der harten Variante wird der Regierungsentwurf im Wesentlichen umgesetzt. Dann wäre das bisherige Standardmodell vieler Plattformen stark eingeschränkt.
Ein Online-Fragebogen ohne persönlichen Arztkontakt würde für Cannabisblüten nicht mehr ausreichen. Vor der Erstverschreibung müsste ein persönlicher Arztkontakt stattfinden. Eine Videosprechstunde könnte höchstens für bestimmte Folgerezepte eine Rolle spielen, sofern vorher ein persönlicher Kontakt im geforderten Zeitraum stattgefunden hat.
Auch der Versand wäre dann ein Problem. Cannabisblüten könnten nicht mehr einfach per Versandapotheke an Endverbraucher geliefert werden. Die Abgabe müsste stärker über Apotheken mit persönlicher Beratung oder über den Botendienst laufen.
Für reine Fragebogenmodelle wäre das ein massiver Einschnitt. Plattformen müssten ihr Modell umbauen, mit niedergelassenen Ärzten, Präsenzterminen, Partnerpraxen oder anderen hybriden Strukturen arbeiten. Der schnelle Ablauf „Fragebogen – Rezept – Versand“ wäre für Blüten kaum noch haltbar.
Für Patienten hätte diese Variante zwei Seiten. Einerseits würde der Zugang bürokratischer und langsamer. Andererseits würde die Behandlung stärker in eine klassische medizinische Prüfung eingebunden. Politisch wird genau das als Ziel dargestellt: weniger Bestelllogik, mehr ärztliche Verantwortung.
Szenario 2: Der Fragebogen fällt, die Videosprechstunde bleibt
Dieses Szenario ist politisch gut möglich. Der reine Fragebogen ohne echten Arztkontakt hat wenig Rückhalt. Eine regulierte Videosprechstunde ist dagegen schwerer pauschal zu verbieten, weil Telemedizin längst Teil der medizinischen Versorgung ist.
In dieser Variante würde nicht jede Online-Behandlung blockiert. Verboten oder praktisch unbrauchbar wären aber Modelle, bei denen ein Fragebogen allein die Grundlage der Verschreibung bildet. Stattdessen müsste ein echter ärztlicher Kontakt stattfinden – etwa per Video, mit nachvollziehbarer Anamnese, Indikationsprüfung, Dokumentation und Beratung.
Das wäre ein deutlicher Unterschied zur härtesten Variante. Die Erstverschreibung von Cannabisblüten könnte dann möglicherweise weiterhin online erfolgen, aber nicht mehr anonymisiert, oberflächlich oder automatisiert. Entscheidend wäre nicht der technische Kanal, sondern die Qualität der ärztlichen Behandlung.
Für seriöse Telemedizin-Anbieter wäre das anstrengend, aber machbar. Sie müssten medizinischer auftreten, sauberer dokumentieren und stärker nachweisen, dass nicht bloß Rezepte verkauft werden. Für reine Rezeptmodelle ohne echten Arztkontakt wäre auch dieses Szenario gefährlich.
Für den Markt wäre das der Mittelweg: weniger lockere Plattformpraxis, aber keine vollständige Rückkehr zur Präsenzmedizin. Dass diese Richtung politisch diskutiert wird, zeigen unter anderem Berichte über die SPD-Position, wonach Telemedizin und Versand nicht pauschal beendet, aber reine Klickverschreibungen stärker begrenzt werden sollen.
Szenario 3: Versand bleibt möglich, aber nicht mehr beliebig
Beim Versand ist die Lage politisch offener. Der Regierungsentwurf will den Versand von Cannabisblüten an Endverbraucher ausschließen. Dagegen gibt es praktische Einwände. Viele Patienten nutzen spezialisierte Versandapotheken, weil nicht jede Vor-Ort-Apotheke Cannabisblüten vorrätig hat oder regelmäßig damit arbeitet.
Eine abgeschwächte Lösung könnte deshalb so aussehen: Der Versand bleibt grundsätzlich möglich, wird aber strenger reguliert. Denkbar wären klarere Anforderungen an Rezeptprüfung, Beratung, Identitätsprüfung, Dokumentation, Apothekenverantwortung und Werbung.
In diesem Szenario wäre nicht der Versand an sich das Problem, sondern die Kombination aus oberflächlicher Verschreibung, werblicher Plattformdarstellung und schneller Blütenlieferung. Der Gesetzgeber könnte also versuchen, problematische Geschäftsmodelle zu treffen, ohne die Versorgung über spezialisierte Apotheken vollständig abzuschneiden.
Für Patienten wäre das die mildere Variante. Der Bezug über Versandapotheken bliebe möglich, aber vermutlich nicht mehr so reibungslos wie bisher. Anbieter müssten stärker erklären, prüfen und dokumentieren. Werbung mit schneller Verfügbarkeit, Sortenauswahl und unkompliziertem Rezept könnte deutlich riskanter werden.
Szenario 4: Das Gesetz verzögert sich
Auch eine Verzögerung bleibt möglich. Das Verfahren ist politisch nicht konfliktfrei. Fachverbände fordern teilweise strengere Regeln, die Branche warnt vor Überregulierung, und innerhalb der Politik gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie weit Telemedizin und Versand eingeschränkt werden sollen. In der öffentlichen Anhörung wurden sowohl Nachbesserungen als auch Versorgungssorgen thematisiert.
Bei einer Verzögerung würde zunächst der aktuelle Zustand fortbestehen. Online-Rezepte und Versand blieben dann nach aktueller Rechtslage möglich. Reine Fragebogenmodelle wären damit aber nicht automatisch unproblematisch; ihre Zulässigkeit hängt weiterhin vom konkreten ärztlichen Ablauf, der medizinischen Prüfung, der Dokumentation und der werblichen Darstellung ab.
Für Anbieter bedeutet eine Verzögerung vor allem Unsicherheit. Geschäftsmodelle, die fast vollständig auf Fragebogen, Privatrezept und Versandblüten beruhen, bleiben anfällig. Auch ohne sofortige Gesetzesänderung können Aufsicht, Ärztekammern, Apothekenaufsicht und Wettbewerbsrecht eine größere Rolle spielen, wenn Abläufe zu stark nach Freizeitmarkt und zu wenig nach medizinischer Behandlung aussehen.
Was ist am wahrscheinlichsten?
Am wahrscheinlichsten ist eine Lösung, die den reinen Online-Fragebogen deutlich zurückdrängt. Dieses Modell ist politisch am schwersten zu verteidigen, weil es den ärztlichen Teil der Behandlung schnell wie eine Formalie wirken lässt.
Weniger sicher ist, ob die Videosprechstunde vollständig aus der Erstverschreibung von Cannabisblüten verschwinden wird. Ein pauschales Verbot wäre ein harter Eingriff in etablierte Telemedizin. Realistisch erscheint deshalb auch eine strengere Regelung, bei der ein echter Arztkontakt verpflichtend bleibt, aber nicht zwingend immer in der Praxis stattfinden muss.
Beim Versand ist die Prognose am schwierigsten. Der Entwurf sieht ein Versandverbot für Cannabisblüten vor. Gleichzeitig sprechen Versorgungsargumente gegen ein vollständiges Aus. Möglich ist deshalb eine Kompromisslinie: Versand bleibt, aber nur unter strengeren Bedingungen und nicht mehr als Teil einer rezeptgetriebenen Bestelllogik.
Was bedeutet das für bestehende Patienten?
Für bestehende Patienten hängt viel davon ab, welche Fassung am Ende beschlossen wird. Die harte Variante würde auch Folgerezepte stärker an persönliche Arztkontakte koppeln. Wer bisher ausschließlich über Online-Fragebogen und Versandapotheke versorgt wurde, müsste sich dann auf neue Abläufe einstellen.
Wahrscheinlich würde der Markt schnell reagieren. Plattformen könnten stärker mit Videosprechstunden, Partnerärzten, lokalen Strukturen oder kooperierenden Apotheken arbeiten. Apotheken könnten Botendienste stärker betonen. Anbieter, die bisher vor allem mit schneller Rezeptausstellung und großer Sortenauswahl werben, müssten ihre Kommunikation umstellen.
Wichtig bleibt: Ein bestehendes Rezept ist keine Garantie dafür, dass der bisherige Bezugsweg dauerhaft unverändert bleibt. Die Verschärfung zielt nicht auf einzelne Patienten, sondern auf die Struktur des Marktes.
Was bedeutet das für Online-Anbieter?
Für Online-Anbieter geht es nicht nur um juristische Details, sondern um das gesamte Geschäftsmodell. Wer medizinisches Cannabis wie ein normales E-Commerce-Produkt präsentiert, steht stärker unter Druck. Je mehr der Ablauf nach Shop, Sortenwahl und schneller Lieferung aussieht, desto leichter lässt er sich politisch angreifen.
Stabiler sind Modelle, die klar als medizinische Behandlung funktionieren: echte ärztliche Prüfung, nachvollziehbare Indikation, saubere Dokumentation, klare Beratung, zurückhaltende Werbung und eine erkennbare Trennung zwischen Therapie und Konsumkultur.
Die Anbieterlandschaft könnte sich deshalb verschieben. Reine Fragebogenmodelle verlieren an Boden. Telemedizin mit echtem Arztkontakt könnte bleiben. Versandapotheken könnten weiter eine Rolle spielen, falls das Versandverbot abgeschwächt wird. Plattformen müssten aber stärker zeigen, dass sie nicht bloß den einfachsten Weg zu Cannabisblüten organisieren.
Welche Produkte stehen besonders im Fokus?
Im Mittelpunkt stehen Cannabisblüten. Das ist kein Zufall. Blüten sind nah am nichtmedizinischen Konsum, werden häufig über Sortennamen, THC-Gehalt und Verfügbarkeit wahrgenommen und lassen sich online besonders leicht wie Konsumware darstellen.
Andere Cannabisarzneimittel können anders betroffen sein. Extrakte, Rezepturen oder andere Darreichungsformen stehen nicht im selben Maß im Zentrum der aktuellen Debatte. Das bedeutet aber nicht, dass sie frei verfügbar wären. Auch sie bleiben verschreibungspflichtige Arzneimittel und müssen medizinisch begründet werden.
Ein Ausweichen auf andere Formen wäre daher keine einfache Umgehung. Entscheidend bleibt, ob eine ärztlich verantwortete Therapie vorliegt oder ob der medizinische Rahmen nur genutzt wird, um einen schnellen Zugang zu Cannabisprodukten zu schaffen.
Wann wird es konkret?
Konkret wird es erst, wenn das Gesetz beschlossen und verkündet ist. Der Entwurf sieht ein Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung vor. Sollte eine harte Fassung beschlossen werden, könnten die neuen Regeln also schnell greifen.
Bis dahin gilt: Der aktuelle Zugang ist nicht automatisch verboten, aber politisch klar angezählt. Reine Fragebogenmodelle und stark versandgetriebene Blütenangebote sollten nicht als dauerhaft stabiler Zustand betrachtet werden.
Fazit
Die geplante Cannabisgesetz-Verschärfung betrifft vor allem den Online-Zugang zu medizinischen Cannabisblüten. Besonders gefährdet ist das Modell aus Online-Fragebogen, Privatrezept und Versandlieferung. Genau hier sieht der Gesetzgeber die Gefahr, dass medizinische Verschreibung und kommerzieller Cannabiskonsum zu stark ineinanderlaufen.
Die härteste Variante würde persönliche Arztkontakte vorschreiben und den Versand von Cannabisblüten an Endverbraucher ausschließen. Politisch gut möglich ist jedoch ein Kompromiss: Der reine Fragebogen verschwindet, echte telemedizinische Arztkontakte könnten unter strengeren Bedingungen möglich bleiben, und beim Versand könnte es statt eines vollständigen Verbots zu engeren Regeln kommen.
Sicher ist bisher nur: Das einfache Weiter-so ist unwahrscheinlich. Der Markt für medizinisches Cannabis wird nicht verschwinden, aber er dürfte medizinischer, kontrollierter und weniger klickgetrieben werden.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes.
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes.
- Deutscher Bundestag: Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Medizinalcannabis-Novelle.
- Pharmazeutische Zeitung: Bericht zur SPD-Position bei Telemedizin und Versand von Medizinalcannabis.
- Deutsches Ärzteblatt: Bericht zur SPD-Kritik an geplanten Verschärfungen bei Medizinalcannabis.

