Ja, grundsätzlich: Wird das durch Trockensiebung abgesonderte Cannabisharz gesammelt und verdichtet, lässt sich das Ergebnis als Dry-Sift-Haschisch einordnen. Ob daraus hochwertiges Haschisch entsteht, hängt jedoch stark von Harzanteil, Reinheit und Pflanzenabrieb ab.
Das Kneten allein macht aus grünlichem Pflanzenstaub kein gutes Haschisch. Entscheidend ist die Qualität des zuvor gewonnenen Siebguts.
Das Wichtigste in Kürze
- Trockensieben trennt einen Teil der harzreichen Trichome vom übrigen Blütenmaterial.
- Das lose Siebgut wird meist Kief genannt; „Pollen“ ist botanisch nicht korrekt.
- Verdichtetes, harzreiches Kief kann als Dry-Sift-Haschisch eingeordnet werden.
- Sieben und Kneten erzeugen kein zusätzliches THC.
- Die höhere Harzkonzentration kann das Konsumerlebnis intensiver und haschischtypischer erscheinen lassen.
- Das Ergebnis wird weiterhin vom Cannabinoid- und Aromaprofil der Ausgangssorte geprägt.
- Ein Sieb mit 150 Mikrometern kann Trichome, aber auch feinen Pflanzenabrieb passieren lassen.
- Bei medizinischen Blüten ist nach der Siebung keine zuverlässige Dosierung anhand der deklarierten THC- und CBD-Werte mehr möglich.
- Die amtliche Begründung zum KCanG stuft die Haschischgewinnung durch Sieben, Reiben und vergleichbare mechanische Verfahren als zulässig ein.
- Für die private Weiterverarbeitung verschriebener Medizinalblüten ist eine vergleichbar eindeutige Ausnahme im MedCanG nicht erkennbar.

Was beim Trockensieben passiert
Cannabisblüten sind mit feinen Drüsenhaaren bedeckt, den sogenannten Trichomen. Besonders die gestielten Drüsenhaare der weiblichen Blüten bilden und speichern einen großen Teil der Cannabinoide und aromatischen Inhaltsstoffe.
Bei der Trockensiebung lösen sich Teile dieser Harzdrüsen mechanisch von der Blütenoberfläche. Zusammen mit unterschiedlich großen Mengen feinen Pflanzenabriebs fallen sie durch das Sieb und sammeln sich in einem separaten Behälter.
Das Ergebnis wird meist als Kief oder Siebgut bezeichnet. Umgangssprachlich ist häufig von „Pollen“ die Rede. Tatsächlich handelt es sich jedoch überwiegend um Harzdrüsen und nicht um männliche Blütenpollen.
Untersuchungen an Cannabisblüten zeigen, dass die Köpfe gestielter Drüsenhaare je nach Pflanze und Entwicklungsstand unterschiedliche Größen erreichen. In einer Studie lagen die gemessenen Durchmesser ungefähr zwischen 40 und 110 Mikrometern.
Wie sauber das Siebgut ausfällt, hängt nicht allein von der Maschenweite ab. Einfluss haben außerdem:
- Harzbesatz und Struktur der Blüte
- Trockenheit und Brüchigkeit
- Intensität der mechanischen Beanspruchung
- Größe und Reife der Trichome
- Anteil des abgeriebenen Pflanzengewebes
Helles, körniges Material weist häufig auf einen höheren Harzanteil hin. Deutlich grünes und mehliges Pulver enthält meist mehr Pflanzenpartikel. Farbe und Konsistenz erlauben jedoch keine zuverlässige Aussage über Reinheit oder THC-Gehalt.
Wann wird Kief zu Haschisch?
Das Konsumcannabisgesetz definiert Haschisch als das abgesonderte Harz der Cannabispflanze. Produktkundlich wird trocken abgesiebtes und anschließend verdichtetes Harz als Dry-Sift-Haschisch bezeichnet.
Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Zustände desselben Grundmaterials:
- Kief: loses, körniges Siebgut
- Dry Sift: durch Trockensiebung gewonnenes Harzmaterial
- Dry-Sift-Haschisch: verdichtetes oder gepresstes Dry Sift
Diese Bezeichnungen sagen noch nichts über die Qualität aus. Harzreiches, sauberes Siebgut kann ein hochwertiges Produkt ergeben. Stark pflanzenhaltiger Abrieb bleibt auch nach dem Kneten vergleichsweise unrein.
Wird Siebgut stärker als die ursprüngliche Blüte?
Durch das Sieben werden die Inhaltsstoffe der Blüte auf zwei Fraktionen verteilt:
- ein harzreicheres Siebgut
- eine Restblüte mit geringerem Trichomanteil
Da ein großer Teil des Pflanzengewebes zurückbleibt, kann das Siebgut pro Gramm wesentlich mehr Cannabinoide enthalten als die ursprüngliche Blüte. Die Restblüte ist dennoch nicht wirkungslos, weil zahlreiche Trichome auf und zwischen den Pflanzenstrukturen verbleiben.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel:
Eine Menge von 0,1 Gramm Blüte mit 18 Prozent THC enthält rechnerisch maximal 18 Milligramm THC.
0,1 g × 0,18 = 0,018 g beziehungsweise 18 mg THC
Diese Zahl beschreibt nur den rechnerischen Gehalt des Ausgangsmaterials. Sie sagt nicht aus, wie viel THC beim Rauchen oder Verdampfen tatsächlich aufgenommen wird.
Beim selbst gewonnenen Siebgut ist der Cannabinoidgehalt unbekannt. Der THC-Wert der ursprünglichen Blüte lässt sich deshalb nicht auf das Kief übertragen. Eine belastbare Bestimmung wäre nur durch eine Laboranalyse möglich.
Was verändert das Kneten?
Frisches Siebgut ist meist sandig, pudrig oder leicht klebrig. Durch Druck und Handwärme können Harzdrüsen beschädigt werden. Ihre klebrigen Bestandteile verbinden sich zu einer dichteren Masse.
Das Material kann dadurch:
- dunkler erscheinen
- kompakter und formbarer werden
- weniger leicht zerfallen
- anders glimmen oder verschmoren
- sein Aroma verändert freisetzen
Das Kneten verändert in erster Linie die physische Form und das Verhalten bei Hitze. Die Wirkstoffmenge nimmt dadurch nicht automatisch zu.
Auch eine Lagerung über einige Tage ist nicht mit der längeren Reifung traditioneller Haschischprodukte vergleichbar. Feuchtigkeit, Geruch und Konsistenz können sich verändern. Gleichzeitig können flüchtige Aromastoffe verloren gehen und Harzbestandteile langsam oxidieren.
Warum kann sich das Konsumerlebnis anders anfühlen?
Siebgut enthält pro Gramm häufig mehr Harz und weniger Pflanzengewebe als die Ausgangsblüte. Bereits eine kleine Portion kann deshalb eine größere THC-Menge enthalten als dieselbe Menge unbehandelter Blüte.
Subjektiv kann das Material dadurch:
- intensiver
- dichter
- weniger pflanzlich
- aromatisch konzentrierter
- schwerer dosierbar
erscheinen.
Hinzu kommen ein anderes Brennverhalten und eine veränderte Rauchdichte. Das als haschischtypisch wahrgenommene Erlebnis dürfte daher vor allem auf drei Faktoren zurückgehen:
- höherer Harzanteil
- weniger Pflanzengewebe
- möglicherweise höhere THC-Dosis
Eine vollkommen neue pharmakologische Wirkung entsteht dadurch nicht. Bei vergleichbarer aufgenommener THC-Menge kann der Unterschied zur ursprünglichen Blüte kleiner ausfallen als beim Vergleich gleich schwerer Portionen.
Welche Rolle spielt die verwendete Sorte?
Das Ergebnis wird weiterhin wesentlich vom Cannabinoid- und Aromaprofil der Ausgangsblüte geprägt.
Erdige, würzige, harzige oder kushartige Sorten können auch als Siebgut eher an klassisches Haschisch erinnern. Fruchtige, zitrusbetonte oder hazeartige Blüten behalten dagegen meist ihren eigenen aromatischen Charakter.
Aus einer als klar oder anregend wahrgenommenen Sorte wird durch das Kneten nicht automatisch ein schweres Afghan-Haschisch.
Die Einteilung in Indica, Sativa und Hybrid eignet sich nur begrenzt zur Vorhersage der Wirkung. Eine Untersuchung von mehr als 100 Cannabisproben zeigte, dass entsprechend gekennzeichnete Sorten genomweit nicht klar voneinander zu unterscheiden waren. Die Bezeichnungen standen eher mit einzelnen Terpenen als mit einer eindeutigen genetischen Trennung in Zusammenhang.
Für das tatsächliche Konsumerlebnis sind unter anderem wichtiger:
- THC- und CBD-Gehalt
- konsumierte Menge
- individuelle Toleranz
- Konsumform
- körperliche und psychische Verfassung
- Tagesform und Umgebung
Das Terpenprofil prägt vor allem Geruch und Geschmack. Aus einzelnen Terpenen lässt sich keine verlässliche psychoaktive Wirkung ableiten.
Was bleibt in den gesiebten Blüten zurück?
Eine Trockensiebung entfernt niemals sämtliche Trichome. Die Restblüte enthält weiterhin:
- THC und andere Cannabinoide
- verbliebene Harzdrüsen
- Terpene und Aromastoffe
- Wachse und Pflanzenöle
- Chlorophyll, Zellulose und weiteres Pflanzengewebe
Wie stark die Potenz sinkt, hängt von der Intensität der Bearbeitung ab. Eine stärkere mechanische Beanspruchung kann mehr Trichome lösen, führt aber meist auch zu mehr Pflanzenabrieb im Siebgut.
Hashmaker mit 150 Mikrometern
Viele kleine Hashmaker und Shaker arbeiten mit einer Maschenweite von ungefähr 150 Mikrometern.
Da in Untersuchungen Trichomkopfdurchmesser von ungefähr 40 bis 110 Mikrometern gemessen wurden, kann ein 150-Mikrometer-Sieb zahlreiche abgelöste Trichome passieren lassen. Gleichzeitig gelangen auch entsprechend kleine Blatt- und Blütenpartikel hindurch.
Ein solches Sieb kann daher einen praktikablen Kompromiss zwischen Ausbeute und Reinheit darstellen. Die Maschenweite allein garantiert jedoch weder eine bestimmte Menge noch eine hohe Qualität.
| Erscheinungsbild | Mögliche Einordnung |
|---|---|
| hell, körnig und harzig | tendenziell höherer Trichomanteil |
| leicht grünlich | Mischung aus Harz und Pflanzenabrieb |
| deutlich grün und mehlig | vergleichsweise hoher Pflanzenanteil |
| trocken und kaum bindend | möglich sind Alterung, Pflanzenabrieb oder eine wenig klebrige Harzstruktur |
| bei Wärme klebrig und kompakt | höherer Anteil harziger Bestandteile möglich |
Auch ein feineres Sieb garantiert kein hochwertiges Ergebnis. Wird die Blüte stark zerrieben, kann durch kleine Maschen ebenfalls Pflanzenstaub gelangen.
Grinder mit Sieb als Alternative
Ein Grinder mit Pollenkammer sammelt ebenfalls abgelöste Trichome. Das Siebgut entsteht dort jedoch als Nebenprodukt des Zerkleinerns.
Beim Mahlen lösen sich nicht nur Harzdrüsen. Gleichzeitig entstehen feine Blatt- und Blütenpartikel, die in die untere Kammer gelangen können. Grinder-Kief ist deshalb häufig uneinheitlicher und pflanzenreicher als gezielt gewonnenes Dry Sift.
Für gelegentlich gesammelte Kleinstmengen ist ein Grinder dennoch praktikabel. Eine genaue Kontrolle über Reinheit und mechanische Beanspruchung bietet er meist nicht.
Praktische Grenzen kleiner Mengen
Bei wenigen Gramm Blüten fällt üblicherweise nur eine geringe Menge Siebgut an. Eine pauschale Ausbeute lässt sich nicht seriös nennen.
Entscheidend sind:
- Sorte und Harzbesatz
- Zustand der Blüte
- Maschenweite
- Intensität der Bearbeitung
- gewünschte Reinheit
Kleine Mengen bringen mehrere Nachteile mit sich:
- schwer vorhersehbare Ausbeute
- Verluste an Behältern und Oberflächen
- unbekannter THC-Gehalt
- schwierige Portionierung
- kaum belastbare Qualitätsbeurteilung
Eine Waage mit einer Auflösung von 0,01 Gramm ist für sehr kleine Portionen kaum geeignet. Auch eine Anzeige von 0,001 Gramm garantiert bei günstigen Geräten keine entsprechend hohe Messgenauigkeit.
Loses Kief und kompakte Harzstücke verhalten sich in einer Pfeife zudem anders als Blüten. Feines Material kann durch das Sieb fallen, punktuell überhitzen oder den Luftweg verkleben. Verdichtetes Siebgut kann oberflächlich verbrennen, während der Kern nur verschmort.
Medizinische Cannabisblüten: Dosierung nach der Siebung nicht mehr verlässlich
Medizinische Cannabisblüten werden mit bestimmten THC- und CBD-Werten über Apotheken abgegeben. Die Dosierungsanleitung bezieht sich auf dieses Ausgangsprodukt.
Nach einer Siebung entstehen zwei nicht analysierte Fraktionen:
- ein harzreicheres Siebgut mit unbekannter Potenz
- eine Restblüte mit reduziertem, ebenfalls unbekanntem Cannabinoidgehalt
Der THC-Wert auf der Apothekenverpackung beschreibt danach keine der beiden Fraktionen zuverlässig. Eine Dosierung anhand der deklarierten Werte ist deshalb nicht mehr möglich.
Das BfArM verweist bei Fragen zu Dosierung und Darreichungsform an die behandelnde ärztliche Praxis. Von der Anwendungsart Rauchen rät die Behörde wegen der beim Verbrennungsprozess entstehenden Giftstoffe ab.
Rechtslage: Mechanische Haschischgewinnung bleibt zulässig
Konsumcannabis nach dem KCanG
Das KCanG verbietet grundsätzlich die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze. Die amtliche Begründung grenzt davon jedoch die mechanische Gewinnung von Haschisch ausdrücklich ab.
Dort heißt es sinngemäß, dass die Gewinnung von Haschisch durch Siebtechniken, Reiben und vergleichbare Verfahren zulässig bleibt. Das Extraktionsverbot zielt demnach insbesondere auf Verfahren, mit denen synthetische Cannabinoide sowie Öle oder Extrakte mit hohem THC-Gehalt hergestellt werden könnten.
Die trockene mechanische Trennung von Harzdrüsen und das anschließende Verdichten des Siebguts sind bei legal besessenem Konsumcannabis daher grundsätzlich anders einzuordnen als eine chemische oder technische Cannabinoidextraktion.
Unabhängig davon gelten weiterhin die Besitzgrenzen und die übrigen Vorgaben des KCanG.
Medizinisches Cannabis nach dem MedCanG
Für verschriebene Cannabisblüten gilt nicht das KCanG, sondern das Medizinal-Cannabisgesetz.
Das MedCanG definiert den Begriff des Herstellens weit. Er umfasst unter anderem das Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen und Umwandeln. Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken herstellen will, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
§ 5 MedCanG enthält Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, insbesondere für bestimmte Tätigkeiten von Apotheken, medizinischen und pharmazeutischen Einrichtungen sowie Behörden. Eine eindeutige allgemeine Ausnahme für die private Weiterverarbeitung verschriebener Cannabisblüten durch Patienten ist dort nicht erkennbar.
Die mechanische Verarbeitung von Medizinalcannabis zu Kief oder Dry-Sift-Haschisch sollte deshalb rechtlich nicht automatisch genauso bewertet werden wie die mechanische Verarbeitung von legalem Konsumcannabis. Eine verbindliche Beurteilung des Einzelfalls kann nur eine juristische Prüfung leisten.
Ist Siebgut gesundheitlich schonender?
Sauberes Siebgut enthält weniger Pflanzengewebe als normale Blüte. Daraus folgt jedoch nicht, dass sein Rauch gesundheitlich unbedenklich wäre.
Bei der Verbrennung entstehen weiterhin reizende und gesundheitsschädliche Stoffe. Gleichzeitig kann die höhere Wirkstoffkonzentration dazu führen, dass innerhalb kurzer Zeit eine größere THC-Menge aufgenommen wird.
Mögliche unerwünschte Wirkungen sind unter anderem:
- Unruhe oder Angst
- Schwindel
- Kreislaufprobleme
- Übelkeit
- starke Müdigkeit
- ausgeprägte Beeinträchtigung
Weniger Pflanzenmaterial bedeutet daher nicht automatisch ein geringeres Gesamtrisiko.
Fazit: Ja, aber die Reinheit entscheidet
Aus sauberem, harzreichem Kief kann durch Verdichten echtes Dry-Sift-Haschisch entstehen. Die Qualität hängt jedoch davon ab, wie hoch der Anteil an Harzdrüsen und wie gering der Pflanzenabrieb ist.
Das Kneten verändert Konsistenz, Dichte und Verhalten bei Hitze. Es erzeugt weder zusätzliches THC noch eine vollkommen neue Wirkung.
Ein Hashmaker mit 150 Mikrometern kann für die Gewinnung von Kief geeignet sein, lässt aber neben Trichomen auch feine Pflanzenpartikel passieren. Die Maschenweite allein ist deshalb kein Qualitätsversprechen.
Die amtliche Begründung zum KCanG stellt klar, dass die Gewinnung von Haschisch durch Siebtechniken, Reiben und vergleichbare mechanische Verfahren zulässig bleibt. Für verschriebene Medizinalblüten ist die Lage gesondert zu betrachten: Nach der Verarbeitung ist keine zuverlässige Dosierung anhand der deklarierten Werte mehr möglich, und das MedCanG enthält keine ebenso eindeutige allgemeine Ausnahme für die private Weiterverarbeitung durch Patienten.
Quellen und wissenschaftliche Grundlagen
- Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis, insbesondere §§ 1 und 2
- Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8704: Begründung zum Cannabisgesetz, insbesondere zu § 2 Absatz 2
- Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken, insbesondere §§ 2, 4 und 5
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Hinweise für Patientinnen und Patienten zu medizinischem Cannabis
- Punja, Zamir K.; Sutton, Darren B.; Kim, Tommy: „Glandular trichome development, morphology, and maturation are influenced by plant age and genotype in high THC-containing cannabis inflorescences“, Journal of Cannabis Research, 2023
- Watts, Sophie et al.: „Cannabis labelling is associated with genetic variation in terpene synthase genes“, Nature Plants, 2021
- Tanney, Christian A. S. et al.: „Cannabis Glandular Trichomes: A Cellular Metabolite Factory“, Frontiers in Plant Science, 2021

