Hessens Innenminister Roman Poseck will zentrale Teile des Cannabisgesetzes zurückdrehen. Niedrigere Besitzgrenzen, mehr Ermittlungsbefugnisse und neue Verbote sollen angeblich den Schwarzmarkt bekämpfen. Tatsächlich liefert die bisherige Forschung keinen Beleg für Posecks Behauptung, die organisierte Kriminalität gehöre zu den Gewinnern der Teillegalisierung.
Was Poseck vor allem beklagt, ist etwas anderes: Der Staat kann Cannabiskonsumenten nicht mehr so umfassend kontrollieren, überwachen und verfolgen wie unter dem Betäubungsmittelgesetz. Für einen Innenminister mag das unbequem sein. Ein gesellschaftlicher Schaden ist es nicht.
- Poseck fordert niedrigere Besitzgrenzen und stärkere strafprozessuale Eingriffsmöglichkeiten.
- Ein öffentliches Konsumverbot und die Begrenzung von Anbauvereinigungen fanden in der Innenministerkonferenz keine Mehrheit.
- EKOCAN sieht keine Belege für einen durch die Reform wachsenden Schwarzmarkt.
- Legale Bezugswege gewinnen langsam an Bedeutung, obwohl der Gesetzgeber sie massiv beschränkt.
- Posecks Forderungen würden legale Möglichkeiten verkleinern und damit ausgerechnet den Schwarzmarkt stärken.
- Hinter der angeblichen Sicherheitsdebatte steht vor allem der Wunsch nach mehr staatlicher Kontrolle.
Poseck verkauft staatlichen Kontrollverlust als Sicherheitsproblem
Für Roman Poseck steht das Urteil längst fest: Die Teillegalisierung sei ein Fehler, der Schwarzmarkt wachse und die Polizei sei durch das Cannabisgesetz geschwächt worden.
Im Juni 2026 brachte Hessen deshalb einen umfangreichen Forderungskatalog in die Innenministerkonferenz ein. Poseck verlangte niedrigere Besitzgrenzen, eine Ausweitung strafprozessualer Befugnisse und ein grundsätzliches Verbot des Cannabiskonsums im öffentlichen Raum. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Zahl der Anbauvereinigungen durch einen Genehmigungsstopp begrenzt werden kann.
Das ist keine technische Reparatur eines schlecht formulierten Gesetzes. Es ist der Versuch, wesentliche Teile der Entkriminalisierung wieder zurückzunehmen.
Posecks Ausgangspunkt ist dabei nicht die Freiheit erwachsener Menschen, sondern die Arbeitsweise von Polizei und Strafverfolgung. Weil bestimmte Kontrollen, Durchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen schwieriger geworden sind, soll der legale Raum für Konsumenten erneut verkleinert werden.
Genau diese Logik muss zurückgewiesen werden.
Gesetze sind nicht dafür da, Behörden möglichst bequeme Ermittlungen zu ermöglichen. Staatliche Eingriffe benötigen eine konkrete Rechtfertigung. Dass Polizei und Innenministerien gern über möglichst weitreichende Befugnisse verfügen würden, ist weder überraschend noch ein Argument für deren Notwendigkeit.
Weniger Überwachung ist kein gesellschaftlicher Schaden
Mit der Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für bestimmte strafprozessuale Maßnahmen verändert. Befragte Polizeibeamte berichten deshalb, dass Ermittlungen gegen illegalen Cannabishandel teilweise schwieriger geworden seien. Auch der zweite EKOCAN-Zwischenbericht bildet diese Einschätzung ab.
Doch damit ist noch nichts darüber gesagt, ob die Gesellschaft unsicherer geworden ist.
Dass Behörden weniger leicht auf Telekommunikation zugreifen, Wohnungen durchsuchen oder Menschen aufgrund konsumnaher Cannabisdelikte ins Visier nehmen können, ist zunächst eine Begrenzung staatlicher Macht. In einem Rechtsstaat ist eine solche Begrenzung kein Defekt, der automatisch repariert werden muss.
Poseck behandelt die Möglichkeiten der Polizei dagegen wie einen Wert an sich: Mehr Überwachung gilt als gut, weniger Überwachung als Sicherheitsverlust.
Diese Sichtweise stellt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat auf den Kopf. Nicht der Bürger muss erklären, warum der Staat ihn in Ruhe lassen sollte. Der Staat muss begründen, warum ein Eingriff notwendig, geeignet und verhältnismäßig ist.
Der bloße Wunsch nach effektiverer Strafverfolgung reicht dafür nicht aus.
Erschwerte Ermittlungen beweisen keinen wachsenden Schwarzmarkt
Poseck verbindet zwei Fragen, die nichts zwangsläufig miteinander zu tun haben:
Wie leicht kann die Polizei gegen den illegalen Cannabishandel ermitteln?
Und wie groß ist der Schwarzmarkt tatsächlich?
Aus schwieriger gewordenen Ermittlungen folgt nicht, dass der illegale Markt wächst. Es folgt lediglich, dass die Polizei ihre bisherigen Methoden nicht mehr im gleichen Umfang einsetzen kann.
Ein Schwarzmarkt kann kleiner werden und gleichzeitig schwerer zu überwachen sein. Umgekehrt beweisen hohe Fallzahlen keinen großen Markt, wenn sie vor allem das Ergebnis intensiver Kontrollen und weit gefasster Strafvorschriften sind.
Polizeistatistiken bilden immer auch ab, was der Staat verfolgt, wie häufig er kontrolliert und welche Handlungen überhaupt als Straftaten definiert sind. Sie sind kein neutrales Messgerät für gesellschaftliche Wirklichkeit.
EKOCAN kommt entsprechend nicht zu dem Ergebnis, dass die organisierte Kriminalität von der Teillegalisierung profitiert habe. Die Auswirkungen auf kriminelle Strukturen können nach dem bisherigen Forschungsstand noch nicht abschließend bewertet werden.
Poseck macht aus dieser offenen Datenlage trotzdem ein fertiges politisches Urteil. Das ist keine vorsichtige Sicherheitspolitik, sondern interessengeleitete Zuspitzung.
Die Forschung widerspricht Posecks Schwarzmarkterzählung
Die bisher vorliegenden Daten deuten nicht auf einen durch die Reform boomenden Schwarzmarkt hin.
Nach dem zweiten EKOCAN-Zwischenbericht stammt ein moderat wachsender Anteil des in Deutschland konsumierten Cannabis aus grundsätzlich legalen Quellen. Mehr Menschen bauen selbst an oder beziehen Cannabis aus Apotheken. Gleichzeitig ist kein erheblicher Anstieg des Gesamtkonsums erkennbar, der auf die Teillegalisierung zurückgeführt werden könnte.
Die Forschenden sehen darin Hinweise auf eine langsam sinkende Bedeutung des Schwarzmarktes. Eine abschließende Aussage über die finanziellen Folgen für organisierte Gruppen ist zwar noch nicht möglich. Posecks Behauptung, der Schwarzmarkt wachse stetig und die organisierte Kriminalität profitiere, wird dadurch jedoch gerade nicht bestätigt.
Die bisherige Lage lässt sich nüchtern zusammenfassen:
- Der illegale Cannabismarkt existiert weiterhin.
- Legale Bezugswege gewinnen langsam an Bedeutung.
- Der Gesamtkonsum ist nicht erkennbar explodiert.
- Anbauvereinigungen spielen bislang nur eine geringe Rolle.
- Über die langfristigen Folgen für organisierte Strukturen ist noch kein abschließendes Urteil möglich.
Poseck nimmt aus dieser Gemengelage vor allem das heraus, was seine Forderung nach mehr Befugnissen stützt. Hinweise auf eine mögliche Schwarzmarktverdrängung spielen in seiner Argumentation dagegen kaum eine Rolle.
Das Problem ist nicht zu viel Freiheit, sondern zu wenig Legalisierung
Deutschland hat Cannabis nicht vollständig legalisiert.
Erlaubt wurden begrenzter Besitz, privater Eigenanbau und gemeinschaftlicher Anbau in streng regulierten Vereinigungen. Ein normaler legaler Markt mit lizenzierten Fachgeschäften, kontrollierten Produkten und verlässlichen Bezugswegen existiert weiterhin nicht.
Damit hat der Gesetzgeber eine widersprüchliche Konstruktion geschaffen:
- Erwachsene dürfen Cannabis besitzen.
- Einen regulären Verkaufsmarkt gibt es nicht.
- Nicht jeder kann oder will selbst anbauen.
- Anbauvereinigungen werden mit umfangreichen Auflagen belastet.
- Der medizinische Markt übernimmt einen Teil der Versorgung.
- Den verbleibenden Bedarf deckt weiterhin der Schwarzmarkt.
Das ist kein Beweis für das Scheitern der Legalisierung. Es ist die vorhersehbare Folge einer Reform, die den Besitz entkriminalisiert, aber die Versorgung nur unzureichend legalisiert hat.
Poseck will ausgerechnet jene legalen Möglichkeiten weiter beschneiden, die den illegalen Markt langfristig verdrängen könnten. Ein Genehmigungsstopp für Anbauvereinigungen hätte nicht den Schwarzmarkt getroffen, sondern dessen legale Konkurrenz.
Wer legale Bezugswege klein hält und anschließend beklagt, dass sie den Markt nicht ausreichend versorgen, betreibt politische Augenwischerei.
Anbauvereinigungen werden ausgebremst und anschließend für wirkungslos erklärt
Anbauvereinigungen sollten einen gemeinschaftlichen, nichtkommerziellen Zugang zu kontrolliert angebautem Cannabis ermöglichen. In der Praxis werden Gründung und Betrieb jedoch durch umfangreiche Dokumentationspflichten, räumliche Vorgaben, behördliche Prüfungen und langwierige Genehmigungsverfahren erschwert.
EKOCAN stellt fest, dass Anbauvereinigungen bislang nur eine untergeordnete Rolle bei der Verdrängung des Schwarzmarktes spielen. Als Reaktion empfehlen die Forschenden unter anderem, gesetzliche Vorschriften für Anbau und Weitergabe zu vereinfachen.
Posecks politische Antwort geht in die entgegengesetzte Richtung: weniger Vereinigungen, mehr Einschränkungen und notfalls ein Genehmigungsstopp.
Die dahinterstehende Strategie ist durchschaubar. Ein legaler Bezugsweg wird zunächst so stark reguliert, dass er kaum Wirkung entfalten kann. Seine geringe Bedeutung wird anschließend als Argument verwendet, ihn noch weiter zu begrenzen.
So wird der Schwarzmarkt nicht bekämpft. Er wird vor legaler Konkurrenz geschützt.
Besitzgrenzen sind kein Werkzeug für bequemere Ermittlungen
Die Innenministerkonferenz hat sich auf hessische Initiative dafür ausgesprochen, die erlaubten Besitzmengen zu reduzieren. Außerdem sollen Änderungen der straf- und strafprozessrechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden.
Poseck begründet die Forderung unter anderem damit, dass 25 Gramm deutlich über dem durchschnittlichen kurzfristigen Konsumbedarf lägen und illegalen Handel verdecken könnten.
Doch Besitzmengen müssen nicht dem durchschnittlichen Wochenverbrauch entsprechen.
Cannabis aus privatem Eigenanbau entsteht nicht portionsweise. Eine Ernte fällt zu einem bestimmten Zeitpunkt an und muss anschließend gelagert werden. Auch Mitglieder einer Anbauvereinigung können nicht gezwungen werden, ständig Kleinstmengen abzuholen, nur damit ihr Besitz leichter in eine polizeiliche Kontrolllogik passt.
Vor allem aber ist der Verkauf bereits verboten. Wer Cannabis gewerbsmäßig oder unerlaubt weitergibt, handelt nicht deshalb legal, weil sich die Menge unterhalb einer bestimmten Besitzgrenze befindet.
Eine niedrigere Grenze würde daher zunächst vor allem eines bewirken: Erwachsene dürften weniger Cannabis legal besitzen und könnten schneller erneut mit Strafverfolgung konfrontiert werden.
Für Poseck ist genau das offenbar ein Vorteil. Je kleiner der legale Bereich, desto leichter kann die Polizei Verdacht konstruieren und eingreifen.
Für eine freiheitliche Cannabispolitik ist es das Gegenteil.
Der medizinische Markt zeigt vor allem den Bedarf an legalem Cannabis
Besonders stark gestiegen ist seit der Reform der Bezug von Medizinalcannabis. Die importierte Menge erhöhte sich von 2024 auf 2025 laut EKOCAN um 198 Prozent.
Dieser Anstieg zeigt zunächst, wie groß die Nachfrage nach legal produzierten, geprüften und nachvollziehbar vertriebenen Cannabisprodukten ist.
Dass ein Teil dieser Nachfrage über den medizinischen Markt läuft, ist auch eine Folge der politischen Weigerung, einen regulären Markt für nichtmedizinischen Konsum zu schaffen. Erwachsene suchen einen legalen Zugang, doch der Gesetzgeber bietet ihnen außerhalb von Eigenanbau und Anbauvereinigungen kaum Möglichkeiten.
Statt daraus die Konsequenz eines regulierten Erwachsenenmarktes zu ziehen, reagiert die Politik erneut mit Misstrauen, Einschränkungen und Verschärfungsplänen.
Natürlich muss medizinische Behandlung medizinischen Maßstäben folgen. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Staat erwachsenen Konsumenten den legalen Zugang zu Cannabis verweigern sollte. Im Gegenteil: Eine klare Trennung zwischen medizinischer Versorgung und einem regulierten Genussmittelmarkt wäre ehrlicher und funktionaler als das gegenwärtige System.
Posecks Kurs würde den Schwarzmarkt stärken
Vor dem 1. April 2024 waren Erwerb und Besitz von Cannabis grundsätzlich strafbar. Der Schwarzmarkt existierte trotzdem – nicht trotz der Verbote, sondern gerade wegen ihnen.
Die Nachfrage verschwand nicht. Sie wurde vollständig in illegale Strukturen gedrängt.
Eine erneute Verschärfung würde daran nichts ändern. Menschen würden nicht plötzlich auf Cannabis verzichten, nur weil Besitzgrenzen sinken oder Anbauvereinigungen ausgebremst werden. Sie würden einen größeren Teil ihres Bedarfs wieder über illegale Anbieter decken.
Damit würde Posecks Politik genau jenen Markt stärken, den sie angeblich bekämpfen soll.
Illegale Anbieter kontrollieren keine Ausweise, veröffentlichen keine Laboranalysen und übernehmen keine Verantwortung für Verunreinigungen oder Wirkstoffgehalte. Sie profitieren davon, wenn legale Wege fehlen, kompliziert sind oder politisch blockiert werden.
Wer den Schwarzmarkt schwächen will, muss ihm Kundschaft entziehen. Das gelingt durch attraktive legale Angebote – nicht durch die Wiederbelebung der Verbotslogik.
Was tatsächlich geändert werden muss
Das Cannabisgesetz ist unvollständig und teilweise unnötig kompliziert. Die Lösung besteht jedoch nicht darin, erneut mehr Menschen zu kriminalisieren.
Notwendig wären:
- einfachere und bundesweit einheitliche Regeln für Anbauvereinigungen,
- weniger bürokratische Hürden für gemeinschaftlichen Eigenanbau,
- wissenschaftlich begleitete, regulierte Verkaufsmodelle,
- langfristig ein legaler Erwachsenenmarkt mit Produktkontrollen,
- realistische Besitz- und Erntemengen für den privaten Anbau,
- eine klare Trennung zwischen medizinischer Versorgung und nichtmedizinischem Konsum,
- Prävention und freiwillige Beratung ohne Strafverfolgung als Zugangsvoraussetzung,
- konsequenter Jugendschutz an legalen Abgabestellen,
- die vollständige Entkriminalisierung erwachsener Konsumenten.
Gegen gewaltsame, ausbeuterische oder international organisierte Strukturen kann der Staat bereits mit umfangreichen strafrechtlichen Mitteln vorgehen. Daraus folgt kein Anspruch auf flächendeckende Überwachung des gesamten Cannabismarktes und erst recht keine Rechtfertigung für neue Eingriffe gegen Konsumenten.
Die Interessen von Polizei und Innenministerien dürfen nicht zum Maßstab der Cannabispolitik werden.
Fazit: Poseck will Kontrolle zurück, nicht den Schwarzmarkt beseitigen
Roman Poseck stellt die Teillegalisierung als Sicherheitsrisiko dar. Belegen kann er diese Behauptung bislang nicht.
Die wissenschaftliche Zwischenbilanz zeigt keine Explosion des Konsums und keinen nachgewiesenen Aufstieg der organisierten Kriminalität. Sie zeigt vielmehr, dass legale Quellen langsam an Bedeutung gewinnen und den Schwarzmarkt schrittweise zurückdrängen könnten.
Posecks eigentliches Problem ist der staatliche Kontrollverlust. Besitz ist teilweise legal, Konsumenten sind nicht mehr automatisch Verdächtige und bestimmte Ermittlungsinstrumente können nicht mehr so leicht eingesetzt werden.
Aus freiheitlicher Sicht ist das kein Scheitern, sondern ein zentraler Erfolg der Reform.
Wer Besitzgrenzen senkt, Anbauvereinigungen behindert und legale Zugänge einschränkt, bekämpft nicht den Schwarzmarkt. Er verbessert dessen Geschäftsgrundlage.
Posecks Politik führt deshalb nicht aus der unvollständigen Legalisierung heraus. Sie führt zurück in ein System, das über Jahrzehnte gescheitert ist: mehr Verbote, mehr Kontrollen, mehr Kriminalisierung – und weiterhin ein florierender illegaler Markt.
Quellenbasis
- Forschungsverbund EKOCAN: Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes, 1. April 2026
- Universität Tübingen: Neue Zwischenergebnisse zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes, 1. April 2026
- Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz: Kritische Bilanz zum zweiten Jahrestag der Teillegalisierung, 27. März 2026
- Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz: Hessische Schwerpunkte für die Innenministerkonferenz, 15. Juni 2026
- Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz: Ergebnisse der Innenministerkonferenz, 19. Juni 2026
- Innenministerkonferenz: Beschlüsse der 225. Sitzung, 19. Juni 2026
- Konsumcannabisgesetz in der geltenden Fassung

