THC gegen Albträume: Charité-Studie zeigt deutliche Wirkung bei PTBS

Eine neue klinische Studie der Berliner Charité liefert bemerkenswerte Ergebnisse zum medizinischen Einsatz von THC. Bei Menschen mit Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) konnte Dronabinol die Häufigkeit und Intensität von Albträumen deutlich stärker reduzieren als ein Placebo.

Die Ergebnisse der bereits 2020 gestarteten und unter NCT04448808 bei ClinicalTrials.gov registrierten Studie wurden am 5. August 2026 in der renommierten Fachzeitschrift Nature Medicine veröffentlicht.

Was wurde untersucht?

Bei der sogenannten THC-PTSD-Studie handelte es sich um eine multizentrische, doppelblinde, randomisierte und placebokontrollierte klinische Studie.

Untersucht wurde Dronabinol, also Δ9-Tetrahydrocannabinol beziehungsweise THC, bei Erwachsenen mit PTBS und wiederkehrenden Albträumen.

Die Teilnehmer erhielten über einen Zeitraum von zehn Wochen einmal täglich vor dem Schlafengehen entweder Dronabinol oder ein Placebo.

Die Dosierung lag zwischen 2,5 und 15 Milligramm Dronabinol (Δ9-THC).

Entscheidend ist dabei: Die Studie untersuchte nicht allgemein, ob Cannabis eine PTBS verbessert. Ihr primäres Ziel war sehr viel konkreter – die Verringerung der Häufigkeit und Intensität traumabezogener Albträume.

171 Patienten wurden randomisiert

In der wissenschaftlichen Publikation werden insgesamt 171 randomisierte Patienten ausgewertet.

87 erhielten Dronabinol, 84 ein Placebo.

Das Durchschnittsalter lag bei 37,9 Jahren, rund 79 Prozent der Studienteilnehmer waren Frauen.

ClinicalTrials.gov führt für die Studie eine tatsächliche Teilnehmerzahl von 170 auf. In der späteren wissenschaftlichen Veröffentlichung werden dagegen 171 randomisierte Patienten berichtet.

Warum diese beiden Angaben voneinander abweichen, geht aus den öffentlich zugänglichen Angaben nicht unmittelbar hervor.

Dronabinol reduzierte die Albträume signifikant stärker als Placebo

Der primäre Endpunkt der Studie wurde mit einem etablierten klinischen Instrument zur Beurteilung der PTBS erfasst. Gemessen wurden dabei Häufigkeit und Intensität der Albträume.

Nach zehn Wochen war die Verbesserung unter Dronabinol signifikant stärker als unter Placebo.

Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen betrug −1,50 Punkte.

Die statistische Effektstärke lag bei Cohen’s d = 0,65, der p-Wert bei unter 0,001.

Mit einer Effektstärke von Cohen’s d = 0,65 zeigte sich ein deutlicher Unterschied zugunsten von Dronabinol.

Die Autoren kommen entsprechend zu dem Ergebnis, dass Dronabinol die Häufigkeit und Intensität PTBS-bedingter Albträume reduzieren kann.

Warum Albträume bei PTBS so belastend sind

Albträume gehören zu den typischen Symptomen einer Posttraumatischen Belastungsstörung.

Betroffene können traumatische Situationen im Schlaf immer wieder erleben. Häufiges Erwachen, Angst vor dem Einschlafen und chronischer Schlafmangel können die Erkrankung zusätzlich verschärfen.

Gleichzeitig stehen bislang nur begrenzte medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten speziell gegen diese Albträume zur Verfügung.

Genau deshalb ist das Ergebnis der Charité-Studie medizinisch interessant: Untersucht wurde ein klar definiertes Symptom, für das bislang nur wenige überzeugende Therapieoptionen existieren.

Dronabinol ist THC – aber die Studie untersuchte keine Cannabisblüten

Für die Einordnung ist eine wichtige Unterscheidung nötig.

Dronabinol ist Δ9-Tetrahydrocannabinol – also THC.

Die Studie liefert damit hochwertige klinische Evidenz dafür, dass oral verabreichtes THC in Form von Dronabinol PTBS-bedingte Albträume reduzieren kann.

Sie zeigt allerdings nicht automatisch, dass das Rauchen oder Verdampfen von Cannabisblüten denselben Effekt besitzt.

Die Studienteilnehmer erhielten einen genau definierten Wirkstoff in kontrollierter Dosierung. Cannabisblüten enthalten dagegen neben THC zahlreiche weitere Cannabinoide und Pflanzenstoffe und können sich hinsichtlich Wirkstoffgehalt und Wirkung deutlich unterscheiden.

Die Studie ist deshalb eine THC-Studie – aber keine Studie über das Rauchen oder Verdampfen von Cannabis.

Cannabiskonsumstörung war ein Ausschlusskriterium

Ein interessantes Detail findet sich bereits im Studienregister.

Menschen mit einer Cannabiskonsumstörung in ihrer Vorgeschichte waren von der Teilnahme ausgeschlossen.

Auch eine aktuelle Alkohol- oder andere Substanzkonsumstörung gehörte zu den Ausschlusskriterien.

Untersucht wurde damit der gezielte medizinische Einsatz von THC bei ausgewählten PTBS-Patienten und nicht die Wirkung bei Menschen mit problematischem Cannabiskonsum.

Nebenwirkungen: deutlicher Unterschied bei unerwünschten Ereignissen

THC war in der Studie nicht nebenwirkungsfrei.

Bei 89,7 Prozent der Dronabinol-Gruppe trat mindestens ein unerwünschtes Ereignis auf. In der Placebo-Gruppe waren es 77,1 Prozent.

Die Behandlung wurde wegen unerwünschter Ereignisse allerdings bei fünf Patienten unter Dronabinol und bei sechs Patienten unter Placebo abgebrochen.

Auffällig ist ein weiterer Wert:

Bei sieben Patienten beziehungsweise 8 Prozent der Dronabinol-Gruppe trat mindestens ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis auf. In der Placebo-Gruppe wurde keines gemeldet.

Wichtig ist dabei die korrekte Einordnung: Ein „schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis“ bedeutet in einer klinischen Studie nicht automatisch, dass THC dieses Ereignis verursacht hat. Der Begriff bezeichnet zunächst eine regulatorisch definierte Kategorie medizinischer Ereignisse.

Die Autoren weisen ausdrücklich darauf hin, dass Wirksamkeit und Sicherheit einer längerfristigen Behandlung noch weiter untersucht werden müssen.

Von der Charité initiiert, von Bionorica unterstützt

Auch die Finanzierung der Studie ist transparent dokumentiert.

Die Untersuchung wurde als sogenannte investigator-initiated trial von Wissenschaftlern initiiert.

Bionorica SE unterstützte die Studie mit einem nicht zweckgebundenen Forschungszuschuss und stellte das Studienmedikament zur Verfügung.

Nach Angaben der Autoren hatte das Unternehmen keinen Einfluss auf Studiendesign, Durchführung, Datenerhebung, Auswertung, Interpretation der Ergebnisse oder die Entscheidung zur Veröffentlichung.

Sponsor der klinischen Studie war die Charité – Universitätsmedizin Berlin.

THC und psychische Erkrankungen: Das Bild ist komplizierter

Gerade beim Thema Cannabis und psychische Erkrankungen wird THC häufig fast ausschließlich als Risikofaktor diskutiert.

Dass Cannabis insbesondere bei anfälligen Menschen psychische Probleme verschärfen kann, ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Forschung.

Daraus folgt jedoch nicht, dass THC keine therapeutisch nutzbaren Wirkungen im psychiatrischen Bereich besitzen kann.

Die aktuelle Studie zeigt genau diese Differenzierung.

Bei einer klar definierten Patientengruppe, einem klar abgegrenzten Symptom und kontrollierter Dosierung zeigte Dronabinol einen messbaren Vorteil gegenüber Placebo.

Das ist keine Studie darüber, ob „Kiffen gesund“ ist.

Es ist aber hochwertige klinische Evidenz dafür, dass THC bei bestimmten psychiatrischen Symptomen medizinisch sinnvoll eingesetzt werden könnte.

Was die Studie tatsächlich zeigt

Die Ergebnisse lassen sich relativ klar zusammenfassen:

Oral verabreichtes Dronabinol reduzierte bei Menschen mit PTBS traumabezogene Albträume stärker als ein Placebo.

Die randomisierte und placebokontrollierte Phase-II-Studie liefert damit einen wichtigen klinischen Hinweis auf eine mögliche neue Behandlungsoption.

Offen bleibt unter anderem, wie wirksam und sicher eine längerfristige Therapie ist und welche Patienten besonders von der Behandlung profitieren.

Für die medizinische Cannabisforschung ist die Veröffentlichung in Nature Medicine dennoch bemerkenswert.

Quellen

Roepke S. et al.: Dronabinol for nightmares in post-traumatic stress disorder: a randomized controlled trial. Nature Medicine, veröffentlicht am 5. August 2026.

ClinicalTrials.gov: NCT04448808 – Treating Nightmares in Posttraumatic Stress Disorder With Dronabinol.

Stand: 08.2026

Teilen & weitersagen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert