Die Cannabispolitik von Alexander Dobrindt wirkt derzeit weniger wie eine nüchterne Auswertung der Datenlage als wie der Versuch, die Teillegalisierung politisch zurückzudrehen. Nach Veröffentlichung des zweiten EKOCAN-Zwischenberichts bezeichnete der Bundesinnenminister das Cannabisgesetz als „vollkommenen Rohrkrepierer“, „jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd“. Diese Zuspitzung ist politisch wirksam, wird aber problematisch, wenn aus einem vorläufigen Zwischenstand ein fertiges Urteil über die gesamte Reform abgeleitet wird.
Reale Schwachstellen gibt es genug: hohe THC-Gehalte, problematischer Konsum, aggressive Werbung rund um Medizinalcannabis und unsaubere Online-Rezeptmodelle. Gerade deshalb wäre eine rein rückabwicklungsorientierte Cannabispolitik riskant. Sie ersetzt genaue Korrektur durch politische Härte und behandelt ein komplexes Regulierungsproblem wie eine einfache Rückkehrfrage.
Die Datenlage ist gemischt, nicht vernichtend
Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht bewertet die Auswirkungen der Cannabis-Teillegalisierung auf Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutz und cannabisbezogene Kriminalität. Er basiert auf den bis März 2026 verfügbaren Informationen. Der Abschlussbericht ist erst für 2028 vorgesehen. Eine endgültige Bilanz liegt damit bisher nicht vor.
Die bisherigen Befunde sind nicht frei von Problemen, aber auch kein eindeutiger Beleg für ein gescheitertes Gesetz. Das Science Media Center fasst die Lage differenziert zusammen: Die Zahl der Cannabisdelikte nimmt deutlich ab, Prävention und Beschaffung bleiben aber Baustellen. Anbauvereinigungen entfalten bislang nicht die erwartete Wirkung, und die Beschaffung läuft teilweise anders als politisch geplant.
Das ist keine Entwarnung. Aber es ist auch nicht die Grundlage für die Behauptung, die Teillegalisierung sei insgesamt gescheitert. Eine seriöse Auswertung müsste genau dort ansetzen: Welche Ziele wurden erreicht? Welche Ziele wurden verfehlt? Welche Fehlentwicklungen sind tatsächlich auf das Gesetz zurückzuführen? Welche Probleme bestanden schon vorher?
Das Problem ist nicht Kritik, sondern Pauschalisierung
Kritik am Cannabisgesetz ist berechtigt. Die Reform hat erkennbare Schwächen. Die Anbauvereinigungen sind schwerfällig reguliert, legale Bezugswege bleiben lückenhaft, Präventionsangebote erreichen nicht alle Zielgruppen, und der Medizinalcannabis-Markt hat nach der Reform eine problematische Dynamik entwickelt.
Auch Fachgesellschaften mahnen zur Vorsicht. DGPPN, DG-Sucht und DGKJP betonen, dass der EKOCAN-Zwischenbericht nicht als Entwarnung verstanden werden dürfe. Gerade Kinder- und Jugendschutz, psychische Risiken und Prävention bleiben zentrale Punkte.
Das Problem an Dobrindts Linie ist daher nicht, dass sie Risiken benennt. Das Problem ist die Tendenz zur Pauschalisierung. Aus einzelnen Schwächen wird eine grundsätzliche Delegitimierung der Reform. Aus vorläufigen Daten wird ein politischer Schlussstrich. Aus notwendiger Nachsteuerung wird Rückabwicklungsrhetorik.
Eine bessere Cannabispolitik müsste anders arbeiten: strenger dort, wo konkrete Schäden entstehen, und pragmatischer dort, wo Strafverfolgung nur alte Fehler wiederholt.
Wer legale Wege blockiert, stärkt nicht automatisch den Jugendschutz
Der zentrale Denkfehler einer harten Anti-Cannabislinie liegt in einer einfachen Gleichung: weniger legale Struktur gleich weniger Konsum, weniger Jugendrisiko und weniger Schwarzmarkt. Diese Rechnung geht nicht automatisch auf.
Der illegale Markt verschwindet nicht, weil Politik ihn moralisch ablehnt. Er wird nur kleiner, wenn legale und kontrollierte Alternativen praktisch funktionieren. Genau hier liegt eine der Schwächen der bisherigen Reform: Die vorgesehenen legalen Bezugswege sind nicht stark genug, nicht schnell genug und nicht niedrigschwellig genug, um den Schwarzmarkt wirksam zu verdrängen.
Wer diese legalen Strukturen jetzt vor allem zurückdrängen will, riskiert einen paradoxen Effekt. Konsumierende werden nicht automatisch abstinent. Ein Teil weicht auf unkontrollierte Quellen aus. Dort gibt es keine Alterskontrolle, keine Produktdeklaration, keine Beratung, keine Rückverfolgbarkeit und keine Trennung zwischen Cannabis und anderen illegalen Märkten.
Für Jugendliche wäre das kein Fortschritt. Für Polizei und Justiz ebenfalls nicht.
Repression erzeugt alte Schäden neu
Die frühere Cannabispolitik hatte ein strukturelles Problem: Sie kriminalisierte massenhaft Konsumierende, ohne den Markt zu beseitigen. Strafverfahren, Polizeikontrollen, Führerscheinfolgen, Stigmatisierung und berufliche Risiken trafen häufig Menschen, die keine Händler, keine Gewalttäter und keine organisierte Kriminalität waren.
Eine Rückkehr zu stärkerer Repression würde diese Schäden nicht nur theoretisch wieder möglich machen. Sie würde Ressourcen erneut in Fälle lenken, die für öffentliche Sicherheit nur begrenzten Nutzen haben. Diese Ressourcen fehlen dann dort, wo sie dringender gebraucht werden: bei organisierter Kriminalität, Jugendschutzverstößen, gefährlichen Produktstrukturen, problematischem Mischkonsum und echter Suchtprävention.
Eine erwachsene Cannabispolitik muss zwischen Konsum, Missbrauch, Handel und organisierter Kriminalität unterscheiden. Wer diese Ebenen wieder stärker vermischt, produziert vor allem Unsicherheit und Symbolpolitik.
Medizinisches Cannabis darf nicht zum Kollateralschaden werden
Besonders riskant ist die Vermischung von Genusscannabis und medizinischem Cannabis. Der Medizinalcannabis-Markt hat tatsächlich Probleme. Einige Online-Modelle wirken shopnah, arbeiten mit schneller Rezeptanbahnung, Sortenlogik und THC-Fokus. Dadurch kann der medizinische Charakter verwischen.
Der Bundesgerichtshof hat am 26. März 2026 entschieden, dass Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegen das Heilmittelwerberecht verstoßen kann. Das Urteil zeigt, dass es in diesem Bereich klare Grenzen braucht.
Daraus folgt aber nicht, dass medizinisches Cannabis pauschal erschwert oder politisch unter Generalverdacht gestellt werden sollte. Für Patienten mit schweren oder chronischen Beschwerden kann Cannabis Teil einer ärztlich verantworteten Therapie sein. Eine rückabwicklungsorientierte Cannabispolitik läuft Gefahr, genau diese Differenzierung zu zerstören.
Der richtige Weg wäre präziser: aggressive Werbung begrenzen, ärztliche Verantwortung stärken, auffällige Plattformmodelle kontrollieren, Scheinkonstruktionen unterbinden und gleichzeitig seriöse medizinische Versorgung erhalten. Wer medizinisches Cannabis vor allem als Schlupfloch darstellt, beschädigt am Ende auch legitime Patientenversorgung.
Wissenschaft darf nicht zur politischen Munition werden
Besonders problematisch wird die Debatte, wenn Evaluation nur noch dann ernst genommen wird, wenn sie zur eigenen Position passt. EKOCAN ist als wissenschaftliche Begleitung der Teillegalisierung angelegt. Der Abschlussbericht steht noch aus. Zwischenergebnisse sind genau das: Zwischenstände.
Nach Dobrindts Kritik wies der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig, der am EKOCAN-Forschungsverbund beteiligt ist, den Vorwurf zurück, Sicherheitsbehörden seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Nach seiner Darstellung wurden mehr als 2.000 Polizisten befragt.
Das ist mehr als ein Streit über den Tonfall. Wenn eine Regierung wissenschaftliche Begleitforschung beauftragt, muss sie differenzierte Ergebnisse auch dann aushalten, wenn sie politisch unbequem sind. Wissenschaftliche Evaluation ist kein Schmuckstück für bereits feststehende Parteipositionen. Sie soll gerade verhindern, dass komplexe Fragen nur aus Bauchgefühl, Polizeiperspektive oder Wahlkampfrhetorik entschieden werden.
Der eigentliche Schaden liegt in falschen Prioritäten
Eine politisch getriebene Anti-Cannabispolitik schadet nicht nur durch scharfe Worte. Sie verschiebt Prioritäten.
Statt legale Bezugswege praxistauglich zu machen, wird über Rückabwicklung gesprochen. Statt Prävention neu aufzubauen, wird die alte Strafverfolgungslogik verklärt. Statt Medizinalcannabis sauber zu regulieren, entsteht pauschales Misstrauen. Statt Jugendliche gezielt zu schützen, wird Cannabis insgesamt wieder zum Feindbild. Statt organisierte Kriminalität präzise zu bekämpfen, geraten erwachsene Konsumierende erneut in den Fokus.
Das verbessert weder Jugendschutz noch Patientenschutz. Es entlastet weder Polizei noch Justiz. Und es bekämpft den Schwarzmarkt nicht automatisch, sondern kann ihm wieder mehr Raum geben.
Eine bessere Cannabispolitik wäre strenger und pragmatischer
Der sinnvolle Gegensatz lautet nicht Legalisierung um jeden Preis gegen Verbotspolitik um jeden Preis. Eine bessere Cannabispolitik müsste zugleich strenger und pragmatischer werden.
Strenger bei Jugendschutz, Werbung, Scheintelenmedizin, Hoch-THC-Vermarktung, Prävention, Frühintervention und Produktkontrolle. Pragmatischer bei erwachsenen Konsumierenden, legalen Bezugswegen, Eigenanbau, Entlastung der Justiz und der klaren Trennung zwischen Besitz, problematischem Konsum, Handel und organisierter Kriminalität.
Genau diese Mitte geht verloren, wenn Cannabis wieder vor allem als Kulturkampf behandelt wird.
Fazit
Dobrindts Cannabispolitik setzt derzeit stark auf Rückabwicklung, Zuspitzung und Sicherheitsrhetorik. Reale Probleme gibt es genug: Prävention muss besser funktionieren, Jugendliche müssen wirksamer erreicht werden, Medizinalcannabis braucht klarere Grenzen, und illegale Handelsstrukturen dürfen nicht unterschätzt werden. Aber aus diesen Problemen folgt nicht automatisch, dass die Teillegalisierung insgesamt gescheitert ist.
Der Schaden einer überwiegend rückwärtsgewandten Cannabispolitik liegt darin, dass sie differenzierte Lösungen verdrängt. Sie macht aus einem komplexen Regulierungsproblem eine einfache Schuldgeschichte. Politisch kann das funktionieren. Praktisch hilft es wenig.
Eine erwachsene Cannabispolitik müsste Cannabis weder feiern noch verteufeln. Sie müsste regulieren, kontrollieren, korrigieren und dort eingreifen, wo nachweislich Schaden entsteht. Genau diese Sachlichkeit geht verloren, wenn politische Härte wichtiger wird als die Wirklichkeit.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium des Innern: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung – Pressemitteilung zur Veröffentlichung des zweiten EKOCAN-Zwischenberichts mit den Aussagen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Cannabis-Teillegalisierung.
- Bundesministerium für Gesundheit: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung – gemeinsame politische Einordnung von BMG, BMI, BMBFSFJ und Bundesdrogenbeauftragtem zum zweiten EKOCAN-Zwischenbericht.
- Universität Hamburg / Forschungsdatenrepositorium: Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN): 2. Zwischenbericht – vollständiger wissenschaftlicher Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes.
- Science Media Center Germany: EKOCAN: zweiter Zwischenbericht zur Cannabis-Teillegalisierung – wissenschaftsjournalistische Einordnung der Befunde zu Cannabisdelikten, Prävention, Beschaffung und offenen Baustellen der Teillegalisierung.
- DGPPN / DG-Sucht / DGKJP: Evaluation des Konsumcannabisgesetzes – fachgesellschaftliche Stellungnahme zum zweiten EKOCAN-Zwischenbericht mit kritischer Einordnung der gesundheitspolitischen Risiken.
- Legal Tribune Online: Cannabis-Evaluierung: Dobrindt verärgert Wissenschaftler – juristische Einordnung und Kritik an Dobrindts Bewertung der EKOCAN-Ergebnisse.
- Deutsches Ärzteblatt: SPD wirft Dobrindt unsachliche Kritik an Cannabis-Evaluierung vor – politische Gegenreaktion auf Dobrindts Aussagen zum Cannabisgesetz.
- Bundesgerichtshof: Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis verstößt gegen das Heilmittelwerberecht – Entscheidung zur Werbung für medizinische Cannabisbehandlungen und Online-Angebote.

