Alexander Dobrindt nennt das Cannabisgesetz ein „richtiges Scheißgesetz“, einen „vollkommenen Rohrkrepierer“, „jugendgefährdend“ und „kriminalitätsfördernd“. Der Schwarzmarkt boome, die Kriminalität steige, die Reform sei ein „Brandbeschleuniger für den Drogenkonsum“.
Das Problem ist nicht allein der grobe Ton. Politiker dürfen Gesetze hart angreifen.
Das Problem ist, dass der Bundesinnenminister seine Behauptungen mit einer Gewissheit vorträgt, die von den verfügbaren Daten nicht gedeckt wird. Als der zweite EKOCAN-Zwischenbericht seine Katastrophenerzählung nicht bestätigte, erklärte Dobrindt nicht seine eigene Einschätzung für voreilig. Er warf der Evaluation vor, ein verzerrtes Bild der Realität zu zeichnen.
Damit wird aus politischer Kritik ein bemerkenswerter Vorgang: Erst steht das Urteil fest. Dann kommen die Daten. Passen sie nicht zum Urteil, geraten die Daten unter Verdacht.
Dobrindts Cannabispolitik liefert keine überzeugende Antwort auf die Schwächen der Teillegalisierung. Sie läuft vor allem auf eine Wiederherstellung jener Kontroll- und Strafverfolgungslogik hinaus, die den Schwarzmarkt jahrzehntelang nicht beseitigt hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Dobrindt hatte das Cannabisgesetz bereits vor dem zweiten EKOCAN-Bericht vernichtend beurteilt.
- Seine Behauptung eines boomenden Schwarzmarktes wird durch den Bericht nicht belegt.
- Ein erheblicher reformbedingter Anstieg des Konsums ist bislang nicht erkennbar.
- Legale Bezugsquellen gewinnen moderat an Bedeutung.
- Zur organisierten Kriminalität erlaubt die Datenlage noch kein abschließendes Urteil.
- Mehr als 2.000 Beschäftigte der Kriminalpolizei wurden in die Evaluation einbezogen.
- Erschwerte Polizeiarbeit ist nicht mit steigender Kriminalität gleichzusetzen.
- Weniger Strafverfahren und weniger pauschaler Tatverdacht gehören zum Ziel der Entkriminalisierung.
- Fehlende Jugendhilfe und blockierte legale Bezugswege sind Umsetzungsprobleme, keine Argumente für neue Strafverfolgung.
- Eine Rückabwicklung würde erwachsene Konsumenten wieder stärker auf illegale Anbieter verweisen.
Das Urteil stand fest, bevor die Daten kamen
Dobrindt bezeichnete das Cannabisgesetz bereits 2025 als „richtiges Scheißgesetz“. Sein politisches Urteil war damit lange vor dem zweiten EKOCAN-Zwischenbericht gefällt.
Als die Evaluation im April 2026 keinen eindeutigen Beleg für seine zentralen Behauptungen lieferte, sprach Dobrindt von einem „vollkommen verzerrten Bild der Realität“.
Diese Reihenfolge ist entscheidend.
Ein verantwortlicher Umgang mit einer wissenschaftlichen Evaluation hätte verlangt, zunächst zu unterscheiden:
- Welche Reformziele wurden erreicht?
- Wo bestehen tatsächliche Fehlentwicklungen?
- Welche Aussagen sind nach zwei Jahren bisher nicht möglich?
- Welche Probleme verursacht das Gesetz?
- Welche Probleme entstehen gerade deshalb, weil die Legalisierung unvollständig geblieben ist?
Dobrindts öffentliche Reaktion vermittelte stattdessen den Eindruck, dass die Evaluation nur dann akzeptiert wird, wenn sie sein bereits feststehendes Urteil bestätigt.
Das ist keine ergebnisoffene Auswertung. Es ist politische Vorfestlegung.
Der angeblich boomende Schwarzmarkt wird nicht belegt
Dobrindts zentrale Behauptung lautet, der Schwarzmarkt boome und die Kriminalität steige.
Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht belegt das nicht.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen:
- Ein erheblicher reformbedingter Konsumanstieg ist nicht erkennbar.
- Grundsätzlich legale Bezugsquellen gewinnen moderat an Bedeutung.
- Eigenanbau und Apothekenversorgung nehmen zu.
- Zu organisierter Kriminalität sind noch keine abschließenden Aussagen möglich.
Dobrindt verwandelt wissenschaftliche Unsicherheit in politische Gewissheit.
Die Forschung sagt: Die Daten reichen bislang nicht für ein abschließendes Urteil.
Dobrindt sagt: Der Schwarzmarkt boomt.
Das ist keine geringfügig andere Interpretation derselben gesicherten Fakten. Es ist eine Behauptung, die über den Forschungsstand hinausgeht.
Hinzu kommt: Deutschland hat keinen normalen legalen Erwachsenenmarkt geschaffen. Es gibt keine flächendeckenden Fachgeschäfte. Anbauvereinigungen werden durch komplizierte Regeln und langsame Genehmigungen ausgebremst. Die nichtkommerzielle Weitergabe zwischen Erwachsenen bleibt verboten.
Viele Konsumenten besitzen deshalb weiterhin keinen praktikablen legalen Bezugsweg.
Der Staat verweigert eine ausreichend erreichbare legale Versorgung – und der Innenminister erklärt den fortbestehenden Schwarzmarkt anschließend zum Beweis gegen die Entkriminalisierung.
Diese Argumentation ist politisch bequem, aber logisch schwach.
Wer den Schwarzmarkt bekämpfen will, braucht legale Konkurrenz
Dobrindt nutzt den fortbestehenden Schwarzmarkt als Hauptargument gegen die Teillegalisierung. Seine politische Linie lehnt jedoch gerade jene Maßnahmen ab, mit denen illegale Anbieter verdrängt werden könnten:
- erreichbare legale Verkaufsstellen,
- weniger Bürokratie für Anbauvereinigungen,
- kontrollierte Produkte,
- realistische Besitz- und Erntemengen,
- verlässliche Alterskontrollen,
- sichere Bezugswege für Erwachsene.
Ohne funktionierende legale Konkurrenz bleibt die Nachfrage teilweise beim illegalen Markt.
Die Alternative lautet dann nicht „Schwarzmarkt oder kein Cannabis“. Sie lautet „legal regulierte Versorgung oder illegale Versorgung“.
Jahrzehntelange Prohibition hat die Nachfrage nicht beseitigt. Sie hat dafür gesorgt, dass diese Nachfrage vollständig von illegalen Anbietern bedient wurde.
Wer legale Eigenversorgung und kontrollierte Bezugswege wieder schwächt, gibt kriminellen Händlern Kundschaft zurück.
Die alte Prohibition war deshalb kein erfolgreicher Kampf gegen den Schwarzmarkt. Sie war seine Geschäftsgrundlage.
Die Sicherheitsbehörden wurden nicht ignoriert
Dobrindt warf der Evaluation vor, die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden nicht ausreichend berücksichtigt zu haben.
Der für den rechtswissenschaftlichen Teil verantwortliche Kriminologe Jörg Kinzig wies diesen Vorwurf zurück. In die Untersuchung flossen unter anderem Befragungen von mehr als 2.000 Beschäftigten der Kriminalpolizei, Daten aus Justiz und Bundeskriminalamt sowie vorläufige Erkenntnisse des Zolls ein.
Die Perspektive der Sicherheitsbehörden wurde also nicht ausgeblendet. Sie nimmt im Bericht erheblichen Raum ein.
Dobrindt hätte die Untersuchung wegen des kurzen Beobachtungszeitraums, methodischer Grenzen oder fehlender Langzeitdaten kritisieren können. Das wären sachlich diskutierbare Einwände gewesen.
Stattdessen erklärte er das Gesamtbild für verzerrt.
Wer eine Evaluation pauschal entwertet, weil ihre vorläufigen Ergebnisse nicht zum eigenen politischen Urteil passen, stärkt nicht die evidenzbasierte Politik. Er beschädigt sie.
Wissenschaft ist keine Dekoration, die nur so lange willkommen ist, wie sie den gewünschten Kurs bestätigt.
Leichtere Polizeiarbeit ist kein Reformziel
Viele befragte Polizeibeschäftigte berichten, dass Ermittlungen gegen illegalen Cannabishandel schwieriger geworden seien.
Diese Einschätzung ist relevant. Sie beweist aber weder einen Anstieg der Kriminalität noch ein Scheitern der Reform.
Vor April 2024 konnte Cannabisbesitz schneller als Hinweis auf eine Straftat behandelt werden. Heute sind bestimmte Besitzmengen und privater Eigenanbau legal. Dadurch verliert die Polizei zwangsläufig einen Teil ihrer früheren Verdachts- und Zugriffsmöglichkeiten.
Das ist keine unbeabsichtigte Panne.
Das ist der Kern von Entkriminalisierung.
Aus Sicht von Ermittlungsbehörden kann eine differenziertere Rechtslage die Arbeit erschweren. Aus Sicht eines freiheitlichen Rechtsstaats bedeutet sie, dass legales Verhalten nicht mehr automatisch als Ausgangspunkt strafrechtlichen Verdachts dient.
Grundrechte und private Selbstbestimmung existieren nicht, um Polizeiarbeit möglichst einfach zu machen.
Ein Innenminister müsste klar unterscheiden zwischen:
- legalem Besitz,
- privatem Eigenanbau,
- nichtkommerziellem Konsum,
- illegalem gewerbsmäßigem Handel,
- Gewalt und organisierter Kriminalität.
Dobrindts Rhetorik verwischt diese Ebenen. Weniger staatlicher Zugriff erscheint dadurch bereits als Sicherheitsverlust.
Das ist keine moderne Regulierungspolitik. Es ist die alte Prohibitionslogik in neuer Verpackung.
Weniger Cannabisdelikte sind kein Alarmsignal
Seit der Reform ist die Zahl registrierter Cannabisdelikte deutlich zurückgegangen.
Das ist keine statistische Täuschung. Es ist eine vorhersehbare Folge davon, dass bestimmte Handlungen nicht mehr verboten sind.
Weniger Ermittlungsverfahren bedeuten:
- weniger Strafverfolgung erwachsener Konsumenten,
- weniger Beschlagnahmungen,
- weniger Eingriffe in private Lebensführung,
- weniger Belastung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten,
- weniger Stigmatisierung.
Für eine freiheitliche Reform ist das ein Erfolg.
Wer diesen Rückgang vor allem als Verlust staatlicher Kontrolle betrachtet, verschiebt den Maßstab. Dann geht es nicht mehr darum, konkrete Schäden zu verhindern, sondern darum, möglichst viele Zugriffsmöglichkeiten zu erhalten.
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob die Polizei heute weniger Menschen wegen Cannabis kontrollieren kann.
Sie lautet, ob Gewalt, illegaler Handel und organisierte Kriminalität tatsächlich zunehmen.
Darauf gibt der Zwischenbericht noch keine abschließende Antwort.
Jugendschutz funktioniert nicht durch Strafverfahren
Dobrindt bezeichnet das Cannabisgesetz als „jugendgefährdend“. Auch andere Regierungsmitglieder verweisen darauf, dass Jugendliche seltener über Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendgerichtshilfe in Frühinterventionsprogramme gelangen.
Der Rückgang dieser Zuweisungen ist real. Die politische Schlussfolgerung ist es nicht.
Wenn weniger Jugendliche über strafrechtliche Verfahren erfasst und zu Programmen verpflichtet werden, sinkt zwangsläufig die Zahl behördlich veranlasster Teilnahmen. Daraus folgt weder automatisch ein Anstieg problematischen Konsums noch die Notwendigkeit erneuter Kriminalisierung.
Die eigentliche Frage lautet, warum weggefallene Zwangszuweisungen nicht durch ausreichend finanzierte freiwillige Angebote ersetzt wurden.
Jugendliche brauchen:
- erreichbare Beratung,
- qualifizierte Prävention,
- Unterstützung in Schulen,
- digitale und anonyme Hilfen,
- verlässliche Jugend- und Suchthilfe,
- konkrete Unterstützung bei problematischem Konsum.
Sie brauchen kein Ermittlungsverfahren als Eintrittskarte zur Beratung.
Polizei und Staatsanwaltschaft sind kein Ersatz für eine funktionierende soziale Infrastruktur.
Wer fehlende Hilfsangebote mit mehr Strafverfolgung beantworten will, löst das Problem nicht. Er verschiebt es zurück in das Strafrecht.
Lautstärke ersetzt keine Wirkungskette
„Scheißgesetz“, „Rohrkrepierer“, „Brandbeschleuniger“: Dobrindt beherrscht die politische Schlagzeile.
Doch hinter der Lautstärke fehlen entscheidende Antworten.
Wie soll eine Rückabwicklung illegale Händler schwächen, wenn Erwachsene wieder stärker auf illegale Quellen angewiesen wären?
Wie schützt ein Strafverfahren die Gesundheit eines Konsumenten?
Wie hilft die Kriminalisierung Erwachsener einem Jugendlichen mit problematischem Konsum?
Wie verbessert weniger Eigenanbau die Produktqualität?
Wie bekämpft das Verbot privater Pflanzen organisierte Kriminalität?
Dobrindts Rhetorik überspringt diese Wirkungsketten.
Seine Botschaft funktioniert emotional: Cannabis ist gefährlich, die frühere Regierung war verantwortungslos, die Polizei wurde geschwächt und nun brauche es wieder Härte.
Doch Härte ist keine Wirkung.
Lautstärke ist kein Nachweis.
Und ein grobes Wort macht aus einer politischen Behauptung noch keine belastbare Analyse.
Die Rückabwicklung würde illegale Anbieter stärken
Eine Rückkehr zur Prohibition würde nicht dazu führen, dass Erwachsene plötzlich kein Cannabis mehr konsumieren.
Sie würde vielmehr:
- legalen Eigenanbau erneut kriminalisieren,
- Konsumenten wieder stärker auf illegale Quellen verweisen,
- nachvollziehbare Bezugswege schwächen,
- Polizei und Justiz erneut mit Besitzdelikten belasten,
- das Risiko unbekannter Wirkstoffgehalte und Verunreinigungen erhöhen,
- illegalen Anbietern verlorene Kundschaft zurückbringen.
Genau das müsste ein Innenminister berücksichtigen, der organisierte Kriminalität bekämpfen will.
Dobrindt behauptet, das Cannabisgesetz sei ein Geschenk an Kriminelle. Tatsächlich würde die Rückgabe größerer Marktanteile an illegale Händler deren Position stärken.
Die Prohibition beseitigt Nachfrage nicht. Sie entscheidet nur darüber, wer diese Nachfrage bedienen darf.
Dobrindts Politik bietet Kontrolle, aber keine Lösung
Die Teillegalisierung besitzt reale Schwächen.
Anbauvereinigungen sind zu bürokratisch. Es fehlen ausreichend praktikable legale Bezugswege. Jugend- und Suchthilfe wurden nicht konsequent ausgebaut. Im medizinischen Bereich bestehen Fragen zu Werbung, Telemedizin und Behandlungsqualität.
Dobrindts Cannabispolitik liefert darauf keine überzeugenden Antworten.
Sie schafft keine funktionierenden Anbauvereinigungen.
Sie finanziert keine ausreichende Jugendhilfe.
Sie entwickelt keinen regulierten Erwachsenenmarkt.
Sie verbessert keine Produktkontrollen.
Sie trennt seriöse Patientenversorgung nicht sauber von problematischen Geschäftsmodellen.
Stattdessen kehrt sie immer wieder zum gleichen Instrument zurück: mehr Einschränkung, mehr Verdacht und möglichst viel Rückabwicklung.
Das ist keine Lösungspolitik.
Es ist die Wiederbelebung eines Modells, das jahrzehntelang weder Konsum noch Schwarzmarkt beseitigen konnte.
Was eine verantwortliche Cannabispolitik leisten müsste
Die Schwächen der Reform verlangen präzise Korrekturen statt Abrissrhetorik.
Notwendig sind:
- einfachere und einheitlichere Regeln für Anbauvereinigungen,
- mehr verlässliche legale Bezugswege,
- kontrollierte Produkte und transparente Wirkstoffangaben,
- wirksame Alterskontrollen,
- ausreichend finanzierte Jugend- und Suchthilfe,
- konsequentes Vorgehen gegen illegale Händler,
- klare Standards für medizinische Verschreibungen,
- Sanktionen gegen unzulässige Werbung und tatsächliche Scheinbehandlungen,
- eine saubere Trennung zwischen Konsum, Handel und organisierter Kriminalität,
- wissenschaftliche Evaluation ohne politisch vorgegebenes Ergebnis.
Das würde konkrete Verwaltungsarbeit, belastbare Daten und politische Differenzierung verlangen.
„Scheißgesetz“ zu rufen ist einfacher.
Fazit: Dobrindts Rückwärtskurs löst kein Problem
Alexander Dobrindt bietet keine überzeugende Antwort auf die Schwächen der Teillegalisierung.
Er beklagt den Schwarzmarkt, lehnt aber funktionierende legale Konkurrenz ab. Er beruft sich auf Sicherheitsinteressen, behandelt geringeren Polizeizugriff jedoch bereits als Reformversagen. Und er greift eine wissenschaftliche Evaluation an, sobald sie seine Katastrophenerzählung nicht bestätigt.
Eine Rückabwicklung würde den Cannabiskonsum nicht beenden. Sie würde legale Selbstversorgung schwächen, Konsumenten wieder stärker auf illegale Anbieter verweisen und Polizei sowie Justiz erneut mit Besitzdelikten belasten.
Dobrindts Cannabispolitik ist kein Konzept für eine bessere Regulierung. Sie ist der Versuch, die gescheiterte Prohibition als entschlossene Innenpolitik wiederzuverkaufen.
Quellenbasis
- Bundesregierung: Alexander Dobrindt, Bundesminister des Innern
- Bundesministerium für Gesundheit: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung
- Forschungsverbund EKOCAN: Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes
- Universität Tübingen: Ergebnisse zu Konsum, legalen Bezugsquellen und Kriminalität
- Tagesschau: Kritik Dobrindts am EKOCAN-Bericht und Reaktionen der beteiligten Wissenschaftler
- Legal Tribune Online: Aussagen des Kriminologen Jörg Kinzig zur Methodik der Evaluation
- ZDFheute: Dobrindts Aussagen zum Cannabisgesetz und fachliche Einordnung
- Bundeskriminalamt: Lagebilder zu Rauschgiftkriminalität und organisierter Kriminalität
Stand: 07.2026

