Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht liefert keinen Beleg für ein Scheitern der Cannabis-Teillegalisierung.
Ein erheblicher reformbedingter Anstieg des Konsums ist bislang nicht erkennbar. Legale Bezugsquellen gewinnen moderat an Bedeutung. Eigenanbau und Apothekenversorgung nehmen zu. Zur Entwicklung der organisierten Kriminalität sind noch keine abschließenden Aussagen möglich.
Trotzdem erklärten Regierungsvertreter die Reform unmittelbar nach Veröffentlichung des Berichts für gescheitert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt behauptete, der Schwarzmarkt boome und die Kriminalität steige.
Genau das belegt EKOCAN nicht.
Die politische Reaktion zeigt vielmehr, wie selektiv Forschungsergebnisse verwendet werden, wenn das gewünschte Urteil bereits feststeht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein erheblicher Konsumanstieg infolge der Reform ist bislang nicht erkennbar.
- Ein moderat wachsender Anteil des konsumierten Cannabis stammt aus grundsätzlich legalen Quellen.
- Eigenanbau und Apothekenversorgung gewinnen an Bedeutung.
- Zur organisierten Kriminalität erlaubt die Datenlage noch keine abschließende Bewertung.
- Polizeibeschäftigte berichten von erschwerten Ermittlungen. Das ist eine Behördenperspektive, kein Beleg für steigende Kriminalität.
- Anbauvereinigungen spielen bislang nur eine geringe Rolle, weil wenige genehmigt wurden und die Vorschriften zu kompliziert sind.
- Der Forschungsverbund empfiehlt ausdrücklich, Anbauvereinigungen zu stärken und ihre Regeln zu vereinfachen.
- Weniger justizielle Zuweisungen haben die Teilnahme an Frühinterventionsprogrammen für Jugendliche reduziert.
- Daraus folgt ein Bedarf an besser finanzierter Jugend- und Suchthilfe, nicht an erneuter Kriminalisierung.
- Der medizinische Cannabismarkt wächst stark. Konkrete Missstände müssen verfolgt werden, ein Generalverdacht gegen Patienten ist nicht gerechtfertigt.
- Der Abschlussbericht wird erst im April 2028 erwartet.
Was ist EKOCAN?
EKOCAN steht für „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“. Der Forschungsverbund untersucht die Auswirkungen der seit April 2024 geltenden Teillegalisierung auf:
- Kinder- und Jugendschutz,
- allgemeinen Gesundheitsschutz,
- cannabisbezogene Kriminalität.
Beteiligt sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, die Universität Düsseldorf und das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen.
Der zweite Zwischenbericht erschien am 1. April 2026. Er berücksichtigt Erkenntnisse bis März 2026 und stellt ausdrücklich keine abschließende Bewertung dar. Der Abschlussbericht soll im April 2028 folgen.
Langfristige Entwicklungen bei Konsum, Gesundheit, Schwarzmarkt und organisierter Kriminalität lassen sich nach zwei Jahren nur eingeschränkt beurteilen.
Wer aus diesem Zwischenstand ein endgültiges Scheitern konstruiert, verlässt die wissenschaftliche Grundlage.
Die befürchtete Konsumexplosion ist ausgeblieben
Vor Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes warnten Gegner vor einem sprunghaften Anstieg des Konsums. Cannabis werde alltäglich, die Hemmschwelle sinke und immer mehr Menschen würden konsumieren.
Der zweite EKOCAN-Bericht findet dafür bislang keinen Beleg.
Ein erheblicher Anstieg, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist nach Angaben des Forschungsverbunds derzeit nicht erkennbar.
Das bedeutet nicht, dass Cannabis risikofrei ist oder gesundheitspolitisch keine Aufmerksamkeit benötigt. Es bedeutet aber, dass eine zentrale Katastrophenprognose der Legalisierungsgegner bislang nicht eingetreten ist.
Erwachsene wurden teilweise entkriminalisiert, ohne dass daraus eine erkennbare Konsumexplosion entstanden wäre.
Legale Quellen gewinnen langsam an Bedeutung
Ein moderat wachsender Anteil des konsumierten Cannabis stammt nach den bisherigen Ergebnissen aus grundsätzlich legalen Quellen.
Mehr Menschen bauen selbst an oder beziehen Cannabis aus Apotheken. Gleichzeitig zeigt sich kein vergleichbarer erheblicher Anstieg des Gesamtkonsums.
Das liefert erste Hinweise darauf, dass legale Bezugswege Marktanteile gewinnen und illegale Anbieter entsprechend an Bedeutung verlieren könnten.
Eine vollständige Verdrängung des Schwarzmarktes war nach zwei Jahren ohnehin nicht zu erwarten. Deutschland hat keinen regulären Erwachsenenmarkt geschaffen. Anbauvereinigungen werden bürokratisch ausgebremst, und die nichtkommerzielle Weitergabe unter Erwachsenen bleibt verboten.
Viele Konsumenten besitzen deshalb weiterhin keinen praktikablen legalen Bezugsweg.
Dass der legale Anteil trotzdem wächst, spricht nicht für eine Rücknahme der Reform. Es spricht für den Ausbau legaler Alternativen.
Anbauvereinigungen werden politisch ausgebremst
Anbauvereinigungen sollten einen kontrollierten, nichtkommerziellen Zugang für Erwachsene schaffen. Ihre bisherige Bedeutung bleibt jedoch gering.
Das liegt vor allem an der niedrigen Zahl genehmigter Vereinigungen und den umfangreichen gesetzlichen Vorgaben.
Anbauvereinigungen müssen zahlreiche Anforderungen an Genehmigung, Mitgliederverwaltung, Dokumentation, Sicherheit, Prävention und Weitergabe erfüllen. Viele Projekte benötigen lange Vorlaufzeiten oder scheitern an uneinheitlichen Verfahren.
Der Forschungsverbund empfiehlt deshalb ausdrücklich, Anbauvereinigungen zu stärken und die Vorschriften für Anbau und Weitergabe zu vereinfachen.
Das ist politisch eindeutig: Nicht fehlende Kontrolle ist das zentrale Problem, sondern ein legaler Bezugsweg, der mit so viel Kontrolle belastet wurde, dass er kaum Reichweite entfalten kann.
Die geringe Bedeutung der Vereine ist kein Argument gegen legale Versorgung. Sie ist ein Argument gegen ihre bürokratische Blockade.
Der Bericht belegt keinen boomenden Schwarzmarkt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte nach Veröffentlichung des Berichts, der Schwarzmarkt boome und die Kriminalität steige.
Diese Behauptung geht über die Daten hinaus.
Der Forschungsverbund hält ausdrücklich fest, dass die Auswirkungen auf organisierte Kriminalität noch nicht abschließend bewertet werden können. Ermittlungen gegen organisierte Strukturen dauern häufig mehrere Jahre. Teile der verfügbaren Polizei- und Justizdaten beziehen sich zudem noch auf die frühe Phase der Reform.
Die Forschung sagt: Die Daten reichen bisher nicht für ein abschließendes Urteil.
Die Politik sagt: Der Schwarzmarkt boomt.
Das ist keine bloße Meinungsverschiedenheit über gesicherte Fakten. Es ist eine politische Zuspitzung, die der Bericht nicht trägt.
Weniger Polizeizugriffe und weniger Strafverfahren gehören zum Reformziel
Mehr als 2000 Beschäftigte der Kriminalpolizei wurden im Rahmen der Evaluation befragt. Viele berichten, dass die Verfolgung des illegalen Cannabishandels schwieriger geworden sei.
Diese Einschätzung ist relevant, aber sie beweist keinen Anstieg der Kriminalität.
Wenn Besitz und Eigenanbau teilweise legal werden, kann Cannabisbesitz nicht mehr automatisch als Hinweis auf illegalen Handel gelten. Polizei und Staatsanwaltschaft verlieren damit einen Teil ihrer früheren Verdachts- und Zugriffsmöglichkeiten.
Aus Sicht der Behörden kann das Ermittlungen erschweren. Aus Sicht eines freiheitlichen Rechtsstaats ist es Teil der Entkriminalisierung.
Gleichzeitig sind cannabisbezogene Delikte seit der Reform deutlich zurückgegangen. Das ist keine statistische Täuschung, sondern eine unmittelbare Folge davon, dass bestimmte Handlungen nicht mehr strafbar sind.
Weniger Strafverfahren bedeuten:
- weniger staatliche Eingriffe in private Lebensführung,
- weniger Beschlagnahmungen,
- weniger unnötige Belastung von Polizei und Justiz,
- weniger Stigmatisierung erwachsener Konsumenten.
Der Erfolg der Reform darf nicht daran gemessen werden, ob Behörden weiterhin ebenso leicht auf Konsumenten zugreifen können wie unter der Prohibition.
Entscheidend ist, ob illegale Märkte, Gewalt und organisierte Kriminalität tatsächlich zunehmen. Dazu liefert der Bericht noch kein endgültiges Urteil.
Polizeiliche Unzufriedenheit mit geringeren Eingriffsmöglichkeiten ersetzt keine Wirkungsanalyse.
Jugendschutz darf nicht von Strafverfolgung abhängen
Der Zwischenbericht zeigt einen Rückgang bei suchtpräventiven Frühinterventionen für Jugendliche. Ein wesentlicher Grund ist, dass verpflichtende Zuweisungen durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendgerichtshilfe weitgehend entfallen sind.
Daraus folgt nicht automatisch, dass die Teillegalisierung beim Jugendschutz gescheitert ist.
Ein Rückgang behördlich erzwungener Programmteilnahmen zeigt zunächst, dass weniger Jugendliche über Strafverfahren in Hilfsangebote gelangen. Er beweist weder einen Anstieg problematischen Konsums noch eine grundsätzliche Wirkungslosigkeit von Prävention.
Der Bericht stellt zugleich fest, dass Jugendliche ein ausgeprägtes Risikobewusstsein zeigen und Präventionsangebote in Schulen und sozialen Medien nutzen.
Die eigentliche Schwäche liegt darin, dass der Staat den Wegfall justizieller Zuweisungen nicht ausreichend durch freiwillige und niedrigschwellige Angebote ersetzt hat.
Nötig sind:
- besser finanzierte Jugend- und Suchthilfe,
- Beratung ohne vorgeschaltetes Strafverfahren,
- Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendämtern und Beratungsstellen,
- digitale und anonyme Hilfsangebote,
- gezielte Unterstützung bei problematischem Konsum.
Polizei und Staatsanwaltschaft sind keine Sozialarbeiter.
Jugendhilfe darf nicht davon abhängen, dass ein junger Mensch zunächst kontrolliert oder kriminalisiert wird.
Medizinalcannabis wächst – Missbrauch ist damit nicht bewiesen
Die Importe von Medizinalcannabis stiegen von 2024 auf 2025 laut EKOCAN um 198 Prozent. Onlineplattformen, vereinfachte Verschreibungswege und Versandapotheken haben den Zugang deutlich verändert.
Diese Entwicklung verdient eine genaue Prüfung.
Unzulässige Werbung, oberflächliche Behandlungsmodelle und Plattformen, die eine Therapie wie einen gewöhnlichen Produktkauf inszenieren, können medizinische Standards untergraben. Bestehendes Heilmittelwerbe- und Berufsrecht muss konsequent durchgesetzt werden.
Aus steigenden Importmengen folgt jedoch nicht automatisch, dass der gesamte Zuwachs auf Freizeitkonsum oder medizinisch unbegründete Verschreibungen zurückgeht.
Seit April 2024 ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr. Verschreibung und Versorgung wurden dadurch erleichtert. Auch zuvor unterversorgte Patienten können schneller Zugang erhalten.
Der Bericht kritisiert zudem die häufige Verordnung hochpotenter Blüten und schlägt eine Begrenzung des THC-Gehalts verschreibbarer Produkte vor. Diese Empfehlung verdient Diskussion, ist aber kein Beweis dafür, dass jede hochpotente Blüte oder entsprechende Verschreibung medizinisch ungeeignet ist.
Entscheidend bleiben:
- Indikation,
- Dosierung,
- Konsumform,
- Verträglichkeit,
- ärztliche Begleitung.
Notwendig sind nachvollziehbare Behandlungen, wirksame Werbekontrolle und Sanktionen gegen tatsächliche Scheinmodelle. Nicht notwendig ist ein pauschaler Generalverdacht gegen Patienten, Ärzte und Apotheken.
Die Regierung liest den Bericht selektiv
Die gemeinsame Reaktion von Gesundheits-, Innen- und Familienministerium sowie Bundesdrogenbeauftragtem stellte einzelne Warnsignale in den Vordergrund, während zentrale Befunde in den Hintergrund traten.
Betont wurden:
- erschwerte Polizeiarbeit,
- sinkende Zuweisungen Jugendlicher,
- stark wachsende Medizinalcannabisimporte,
- mögliche Probleme bei Telemedizin und Verschreibung.
Weniger Aufmerksamkeit erhielten:
- der ausbleibende erhebliche Konsumanstieg,
- der wachsende Anteil legaler Quellen,
- die noch unzureichende Datenlage zur organisierten Kriminalität,
- die Empfehlung, Anbauvereinigungen zu stärken,
- der Bedarf an besser finanzierten freiwilligen Hilfsangeboten.
Dadurch werden Schwächen der Umsetzung zu Argumenten gegen die Entkriminalisierung umgedeutet.
Zu wenige Anbauvereinigungen gelten als Beleg gegen die Reform, obwohl restriktive Regeln ihre Entwicklung hemmen. Fehlende freiwillige Jugendangebote werden zum Argument für mehr Strafverfolgung. Polizeiliche Ermittlungsprobleme erscheinen als Kriminalitätsanstieg, obwohl belastbare Daten fehlen.
Das ist keine ausgewogene Auswertung des Zwischenberichts. Es ist selektive politische Kommunikation.
Was aus EKOCAN tatsächlich folgen sollte
Der zweite Zwischenbericht spricht weder für Selbstzufriedenheit noch für eine Rückabwicklung.
Er zeigt konkreten Verbesserungsbedarf:
- Anbauvereinigungen benötigen einfachere und einheitlichere Regeln.
- Erwachsene brauchen mehr praktikable legale Bezugswege.
- Jugend- und Suchthilfe müssen freiwillig, niedrigschwellig und ausreichend finanziert sein.
- Unseriöse medizinische Geschäftsmodelle müssen gezielt verfolgt werden.
- Seriöse Patientenversorgung darf nicht unter Generalverdacht geraten.
- Konsum, illegaler Handel und organisierte Kriminalität müssen klar voneinander getrennt bewertet werden.
Wer den Schwarzmarkt zurückdrängen will, muss legale Alternativen stärken.
Wer Jugendlichen helfen will, muss Beratung finanzieren.
Wer Missbrauch im medizinischen Bereich bekämpfen will, muss konkrete Verstöße verfolgen.
Eine erneute Kriminalisierung erwachsener Konsumenten löst keines dieser Probleme.
Fazit: EKOCAN liefert keinen Grund für eine Rückkehr zur Prohibition
Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht zeigt keine perfekte Reform. Er liefert aber auch keinen Beleg für eine gescheiterte Teillegalisierung.
Die befürchtete Konsumexplosion ist bislang ausgeblieben. Legale Quellen gewinnen an Bedeutung. Anbauvereinigungen werden regulatorisch behindert. Zur organisierten Kriminalität fehlen noch belastbare Langzeitdaten. Jugendhilfe und Prävention wurden nach der Entkriminalisierung nicht ausreichend neu organisiert.
Die Schwächen liegen damit nicht darin, dass Erwachsene zu wenig verfolgt werden. Sie liegen dort, wo der Staat legale Versorgung behindert, soziale Angebote nicht ausreichend finanziert und konkrete Probleme mit pauschalen Verschärfungsforderungen beantwortet.
Der zweite EKOCAN-Bericht spricht nicht für Rückabwicklung. Er spricht für eine konsequentere Reform.
Quellenbasis
- Forschungsverbund EKOCAN: Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes, 1. April 2026
- Universität Tübingen: Neue Zwischenergebnisse zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes
- Forschungsdatenrepositorium der Universität Hamburg: vollständiger zweiter EKOCAN-Zwischenbericht
- Bundesministerium für Gesundheit: Reaktionen von BMG, BMI, BMBFSFJ und Bundesdrogenbeauftragtem
- DGPPN, DG-Sucht und DGKJP: gemeinsame Stellungnahme zum zweiten EKOCAN-Zwischenbericht
Stand: 07.2026

