Die Zürcher Cannabisstudie „Züri Can“ wird bis Oktober 2028 fortgesetzt. Damit können mehr als 2.400 Erwachsene weiterhin Cannabis legal in Apotheken, Social Clubs und beim Drogeninformationszentrum kaufen. Seit Beginn des Verkaufs wurden rund 117.800 Transaktionen registriert und etwa 1.001 Kilogramm Cannabis abgegeben.
Die Verlängerung verhindert, dass die Teilnehmer nach dem bisherigen Studienende wieder auf illegale Bezugswege angewiesen wären. Sie zeigt aber auch das Grundproblem der Schweizer Cannabispolitik: Obwohl der regulierte Verkauf seit Jahren praktisch funktioniert, bleibt der legale Zugang ein befristetes Forschungsprivileg.
Erwachsene dürfen kaufen – allerdings nur, wenn sie in die Studie aufgenommen wurden, einer festen Bezugsstelle zugeordnet sind und an wissenschaftlichen Erhebungen teilnehmen.
Züri Can zeigt, dass regulierter Cannabisverkauf organisiert werden kann, ohne eine Sicherheitskrise auszulösen. Was weiterhin fehlt, ist der politische Wille, daraus einen allgemein zugänglichen legalen Markt zu machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Züri Can wird bis Oktober 2028 verlängert.
- Aktuell sind 2.419 Personen zum Kauf von Studiencannabis berechtigt.
- Die Projektstruktur umfasst 21 Bezugsstellen.
- Aktiv sind zehn Apotheken, neun Social Clubs und das Drogeninformationszentrum.
- Seit August 2023 wurden rund 117.800 Verkäufe registriert.
- Insgesamt wurden etwa 1.001 Kilogramm Cannabisprodukte abgegeben.
- Der bisherige Betrieb zeigt, dass verschiedene Abgabemodelle praktisch funktionieren.
- Der legale Zugang bleibt dennoch auf registrierte Studienteilnehmer begrenzt.
Zürich verlängert den legalen Cannabisverkauf um zwei Jahre
Seit August 2023 können Teilnehmer von Züri Can THC-haltige Cannabisblüten und Haschisch legal erwerben. Ursprünglich sollte die Verkaufsphase im Oktober 2026 enden.
Im März 2026 beschloss der Zürcher Gemeinderat die Finanzierung einer zweijährigen Verlängerung. Auch die kantonale Ethikkommission und das Bundesamt für Gesundheit genehmigten die Fortsetzung bis Oktober 2028.
Für die zusätzlichen zwei Jahre waren Ausgaben von 800.000 Schweizer Franken vorgesehen. Die Stadt begründete die Verlängerung unter anderem mit dem Ziel, längerfristige Daten zu Konsumverhalten, gesundheitlichen Auswirkungen und den verschiedenen Bezugsmodellen zu gewinnen.
Wissenschaftliche Langzeitdaten können sinnvoll sein. Sie dürfen jedoch nicht zum Vorwand werden, eine politische Entscheidung immer weiter hinauszuschieben. Die grundlegende Frage, ob Cannabis kontrolliert verkauft werden kann, ist in Zürich längst keine Theorie mehr.
Rund eine Tonne Cannabis im legalen System
Züri Can hat inzwischen eine Größenordnung erreicht, die sich nicht mehr als kleiner Modellversuch abtun lässt.
Nach dem aktuellen Stand der Universität Zürich:
- sind 2.419 Personen zum Kauf berechtigt,
- umfasst die Studie 21 vorgesehene Bezugsstellen,
- sind zehn Apotheken und neun Social Clubs aktiv,
- ist zusätzlich das Drogeninformationszentrum beteiligt,
- wurden rund 117.800 Verkäufe durchgeführt,
- wurden etwa 1.001 Kilogramm Cannabis in 5-Gramm-Packungen abgegeben.
Der erste Jahresbericht dokumentierte keine sicherheitsrelevanten Vorfälle – auch nicht bei den Social Clubs, in denen teilweise vor Ort konsumiert werden kann. Gleichzeitig benannte er einen erheblichen administrativen Aufwand und organisatorische Belastungen, insbesondere für die Clubs.
Das entscheidende Ergebnis lautet daher nicht, dass Cannabisabgabe nur unter maximaler staatlicher Kontrolle funktionieren kann. Die verschiedenen Verkaufsmodelle funktionieren trotz eines komplizierten Studienrahmens.
Drei Bezugsmodelle statt staatlicher Einheitslösung
Züri Can vergleicht drei unterschiedliche Formen der Abgabe:
Apotheken
Apotheken ermöglichen einen diskreten und vergleichsweise direkten Kauf. Ihre Mitarbeiter verfügen über Erfahrung bei gesundheitlichen Fragen und können bei Bedarf beraten.
Drogeninformationszentrum
Das Drogeninformationszentrum verbindet die Abgabe mit besonderer Kompetenz bei Risikominderung und Substanzberatung.
Cannabis Social Clubs
Die nicht gewinnorientierten Clubs bieten neben der Abgabe auch Räume für Austausch, soziale Aktivitäten und teilweise gemeinsamen Konsum. Von ursprünglich zehn Clubs sind derzeit neun aktiv.
Der Vergleich zeigt, dass ein künftiger legaler Markt nicht auf ein einziges Modell beschränkt werden muss. Unterschiedliche Konsumenten haben unterschiedliche Bedürfnisse: Manche wünschen einen schnellen und anonymen Kauf, andere Beratung oder einen gemeinschaftlichen Rahmen.
Eine sinnvolle Regulierung sollte diese Vielfalt zulassen, anstatt allen Erwachsenen dieselbe staatlich entworfene Konsumform vorzuschreiben.
Legale Bezugswege schwächen den Schwarzmarkt
Die Zürcher Teilnehmer schätzen vor allem die Möglichkeit, Cannabis legal und in kontrollierter Qualität zu erwerben. Nach dem ersten Jahresbericht wenden sich viele von ihnen vom illegalen Markt ab.
Das ist weder überraschend noch kompliziert: Wer ein gewünschtes Produkt legal, zuverlässig und zu akzeptablen Bedingungen erhalten kann, hat weniger Gründe, bei illegalen Anbietern zu kaufen.
Der Schwarzmarkt verliert nicht durch strengere Strafen an Bedeutung, sondern durch bessere legale Konkurrenz.
Damit regulierte Angebote dauerhaft bestehen können, müssen sie allerdings erreichbar, attraktiv und preislich realistisch sein. Ein gesetzlicher Markt, der Konsumenten durch überhöhte Preise, kleine Sortimente oder unnötige Zugangshürden fernhält, überlässt einen Teil der Nachfrage weiterhin illegalen Verkäufern.
Legalität nur gegen Registrierung
So positiv Züri Can gegenüber der vollständigen Prohibition ist: Eine echte Legalisierung sieht anders aus.
Der Zugang steht nicht allen Erwachsenen offen. Wer Studiencannabis kaufen möchte, muss:
- in die Untersuchung aufgenommen werden,
- bestimmte Voraussetzungen erfüllen,
- einer Bezugsstelle zugeordnet sein,
- an Befragungen und Datenerhebungen teilnehmen,
- sich an die Studienbedingungen halten.
Wer keinen Forschungsfragebogen ausfüllen möchte oder keinen Studienplatz erhält, bleibt vom legalen Markt ausgeschlossen.
Cannabiskonsum wird damit weiterhin nicht als normale Entscheidung eines Erwachsenen behandelt. Der Staat erlaubt ihn unter kontrollierten Bedingungen, beobachtet ihn wissenschaftlich und kann den Zugang wieder beenden.
Der legale Erwerb ist kein allgemeines Recht, sondern eine behördlich bewilligte Ausnahme.
Verbraucherschutz darf nicht zur Bevormundung werden
Die Produkte bei Züri Can stammen aus kontrolliertem Schweizer Anbau und müssen festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllen. Angeboten werden Blüten und Haschisch mit unterschiedlichen THC- und CBD-Gehalten. Produkte und Preise sind an allen Bezugsstellen gleich und werden von der Studienleitung vorgegeben. Das Sortiment soll auf insgesamt 13 Produkte erweitert werden.
Kontrollierte Inhaltsstoffe, Laboranalysen und transparente Wirkstoffgehalte sind klare Vorteile gegenüber dem Schwarzmarkt.
Doch Verbraucherschutz und staatliche Konsumsteuerung sind nicht dasselbe.
Sinnvoll sind:
- überprüfte Produktqualität,
- verständliche Inhaltsangaben,
- Alterskontrollen,
- freiwillige Beratung,
- Warnungen vor konkreten Risiken.
Nicht notwendig ist, dass Behörden dauerhaft Preise, Sortiment, Verkaufsmodell und Zugang jedes erwachsenen Konsumenten bestimmen.
Beratung sollte verfügbar sein, wenn sie gebraucht wird. Sie darf nicht zur Voraussetzung dafür werden, dass Erwachsene überhaupt legal Cannabis kaufen können.
Noch mehr Forschung – aber wie lange noch?
Die Studienleitung weist zu Recht darauf hin, dass für belastbare Aussagen zu Veränderungen des Konsums und gesundheitlichen Folgen längere Beobachtungszeiträume erforderlich sind. Der erste Jahresbericht konnte hierzu noch keine eindeutigen Ergebnisse liefern.
Das rechtfertigt weitere Forschung. Es rechtfertigt aber nicht, die politische Grundsatzentscheidung über einen legalen Markt auf unbestimmte Zeit zu vertagen.
Zürich muss nicht mehr beweisen, dass:
- Cannabisprodukte kontrolliert abgegeben werden können,
- verschiedene Verkaufsstellen nebeneinander funktionieren,
- Social Clubs keine automatische Sicherheitsgefahr darstellen,
- Tausende Erwachsene regulierte Angebote nutzen,
- der Schwarzmarkt durch legale Alternativen an Attraktivität verliert.
Weiter untersucht werden sollten gesundheitliche Entwicklungen, Konsummuster und die konkrete Ausgestaltung des Marktes. Die Freiheit erwachsener Menschen muss dafür aber nicht weiterhin auf Studienplätze beschränkt bleiben.
Was Deutschland von Zürich lernen kann
Züri Can liefert auch für Deutschland wichtige Hinweise.
Das deutsche Cannabisgesetz erlaubt Besitz und Eigenanbau, bietet vielen Konsumenten aber keinen praktikablen legalen Bezugsweg. Ein regulärer Verkauf in Fachgeschäften existiert nicht, während Anbauvereinigungen mit erheblicher Bürokratie belastet werden.
Zürich zeigt, dass mehrere Modelle parallel funktionieren können:
- Apotheken,
- spezialisierte Beratungsstellen,
- nicht gewinnorientierte Social Clubs,
- perspektivisch regulierte Fachgeschäfte.
Die falsche Lehre wäre, jeden Käufer registrieren und dauerhaft beobachten zu wollen.
Die richtige Lehre lautet: Ein legaler Cannabisverkauf ist praktisch organisierbar. Dafür müssen Erwachsene weder kriminalisiert noch zu Teilnehmern eines staatlichen Gesundheitsprogramms gemacht werden.
Fazit: Zürich hat die entscheidende Frage längst beantwortet
Die Verlängerung von Züri Can ist besser als das Ende eines funktionierenden legalen Zugangs. Ohne sie müssten mehr als 2.400 Teilnehmer möglicherweise wieder auf andere, teilweise illegale Bezugswege ausweichen.
Doch nach rund 117.800 Verkäufen und etwa einer Tonne abgegebenem Cannabis lässt sich das Projekt nicht mehr als vorsichtiger erster Versuch darstellen.
Zürich hat gezeigt, dass regulierter Verkauf praktisch funktioniert, unterschiedliche Bezugsmodelle möglich sind und Social Clubs keine öffentliche Sicherheitskrise auslösen.
Die noch offenen Fragen betreffen die Ausgestaltung eines legalen Marktes – nicht mehr dessen grundsätzliche Machbarkeit.
Züri Can ist damit Erfolg und politisches Armutszeugnis zugleich: Das Projekt demonstriert, wie Regulierung funktionieren kann. Der Staat demonstriert mit jeder Verlängerung, wie schwer es ihm fällt, aus einem kontrollierten Versuch echte Freiheit entstehen zu lassen.
Die Schweiz braucht keinen dauerhaften Modellversuch. Sie braucht einen regulierten und allgemein zugänglichen Cannabismarkt für Erwachsene.
Quellenbasis
- Universität Zürich: Züri Can – aktueller Projektstand, aktualisiert am 3. Juni 2026
- Stadt Zürich: Verlängerung der Pilotstudie Züri Can bis Oktober 2028
- Bundesamt für Gesundheit: Analyse der Ergebnisse der Schweizer Cannabis-Pilotversuche 2025
- Züri Can: Studienprotokoll und erster Jahresbericht
Stand: 07.2026

